Recht auf Fussbodenbelag?

Hallo liebe www’ler,

Hat ein Mieter ein grundsätzliches Recht auf einen Fussbodenbelag (Teppich oder Laminat usw.)

Ein Mieter besichtigt eine Wohnung in der noch der Vormieter wohnt. Alles vollgestellt so das man nicht alles genau anschauen kann. Man einigt sich mit dem Vermieter das die Renovierung in Eigenregie gemacht wird, unter dem Motto:wer einzieht macht es sich schön und zieht ohne Renovierung wieder aus.
Soweit so gut.
Nach Ausszug des Vormieters kommt das große Erwachen : sämtliche Teppichböden sind versaut. Den Austausch will der Vermieter nicht bezahlen das dies seiner Meinung nach komplett unter das Motto:wer einzieht macht es sich schön - fällt.
Der neue Mieter meint aber das er schon ein Anrecht auf einen adäquaten Fussbodenbelag hat. Also zumindest einen Teppich der zwar geringe Gebrauchsspuren aufweist, ansonsten aber i.O. sein sollte.
Wenn er dann andere Wünsche hat geht alles Weitere auf seine Kosten.

Kann der Vermieter also darauf bestehen das der neue Mieter die Beläge auf eingene Kosten erneuern muss?

viele Grüße von der Bea

Nein

Hat ein Mieter ein grundsätzliches Recht auf einen
Fussbodenbelag (Teppich oder Laminat usw.)

Nein. Wobei hier der VM wohl im Mietvertrag einen Passus vergessen hat. In all meinen Mietverträgen stand immer ausdrücklich drin, dass der zufällig vorhandene Bodenbelag nicht Bestandteil der Mietsache ist, also mein Bier.

Kann der Vermieter also darauf bestehen das der neue Mieter
die Beläge auf eingene Kosten erneuern muss?

Anders gesagt, der VM muss sich für den Boden/Bodenbelag nicht interessieren, hätte dies aber besser ausdrücklich im Mietvertrag erwähnt.

Gruß

Stefan

Hallo liebe www’ler,

Hat ein Mieter ein grundsätzliches Recht auf einen
Fussbodenbelag (Teppich oder Laminat usw.)

Ein Mieter besichtigt eine Wohnung in der noch der Vormieter
wohnt. Alles vollgestellt so das man nicht alles genau
anschauen kann. Man einigt sich mit dem Vermieter das die
Renovierung in Eigenregie gemacht wird, unter dem Motto:wer
einzieht macht es sich schön und zieht ohne Renovierung wieder
aus.
Soweit so gut.
Nach Ausszug des Vormieters kommt das große Erwachen :
sämtliche Teppichböden sind versaut. Den Austausch will der
Vermieter nicht bezahlen das dies seiner Meinung nach komplett
unter das Motto:wer einzieht macht es sich schön - fällt.
Der neue Mieter meint aber das er schon ein Anrecht auf einen
adäquaten Fussbodenbelag hat. Also zumindest einen Teppich der
zwar geringe Gebrauchsspuren aufweist, ansonsten aber i.O.
sein sollte.
Wenn er dann andere Wünsche hat geht alles Weitere auf seine
Kosten.

Kann der Vermieter also darauf bestehen das der neue Mieter
die Beläge auf eingene Kosten erneuern muss?

Ja, er kann. Erneuerung Teppichboden ist VW-Sache. Kuckst Du:
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/schoenheitsrepara…

Grüße

Wolfgang D.

Hat ein Mieter ein grundsätzliches Recht auf einen
Fussbodenbelag (Teppich oder Laminat usw.)

sollte im mietvertrag geregelt sein, generell nein wenn nichts anderes erwähnt.

heute ist z. b. in neubauwohnungen üblich, dass bad und küche gefliest sind und der rest „nackt“.

wenn man was vom vormieter übernehmen kann - o.k., aber ansonsten ist das mietersache. mitunter kann der vermieter bei auszug auch verlangen, dass die wohnung wieder in den ursprungszustand zurück zu versetzen ist. dabei ist egal, ob man sachen vom vormieter übernommen hat oder nicht.