Recht auf Gartenanteil

Hallo an alle potenziellen Fragenbeantworter,

wir haben vor kurzem eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus gemietet. Die Wohnung wurde von Anfang an mit einem eigenen Gartenanteil vermietet. Der besagte Anteil, der gezeigt wurde, ist eingezäunt und deutlich getrennt vom restlichen Hof.
Nun hieß es bei der heutigen endgültigen Übergabe, dieser Anteil würde jetzt halbiert werden, eine Hälfte für mich und eine für die Allgemeinheit.
In meinem Mietvertrag ist natürlich lediglich von einem eigenen Gartenanteil die Rede, allerdings handelt es sich ja nun nicht mehr um den ursprünglichen Anteil.

Hab ich das Recht, auf meinen ganzen vorher abgesprochenen Anteil zu bestehen?

Hat irgendjemand eine Idee?

Liebe Grüße Antje

Wenn der Mietvertrag nicht genau festlegt, wie groß der eigene Anteil ist, gibt es keinen Anspruch auf den Anteil, der zunächst angenommen wurde.

U.U. besteht die Möglichkeit, den Mietvertrag wegen Irrtums anzufechten (die Kosten der Rückabwicklung dürfte allerdings der Anfechtende tragen)

@MOD FAQ:1129
@Autor: Bitte den Hinweis nicht einfach ungelesen wegklicken und behaupten, man hätte ihn gelesen!! Es ist extrem nervig, wenn man antwortet und diese Antwort dann ohnehin gelöscht wird, weil der Autor keine Lust hat zu lesen und sich dran zu halten.