Recht auf gerichtliche Anhörung

geht um strafsachen.
ich meine irgendwann mal gelesen zu haben dass es ein recht auf gerichtliche anhörung gibt und dass dies sogar irgendwo im grundgesetz steht.
welcher paragraph genau ist es denn nochmal bitte?

mfg
Erzexeget

Art. 103 GG - Rechtliches Gehör. Strafbarkeit.
(1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.

Es ist ein grundrechtsgleiches Recht, dass jedem Beteiligten eines Verfahren das Recht gibt:

  • sich über den Verfahrensstoff zu informieren,
  • sich im Verfahren vor dem Erlass einer Entscheidung mindestens schriftlich in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht hinreichend äußern zu können und
  • mit seinem Vorbringen bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt zu werden.

in welchen paragraphen genau ist das geregelt?

Nicht Paragraf, sondern Artikel, und der wurde doch genannt. Im Grundgesetz gibt es keine §§.

Levay

Wie bereits erwähnt, haben Sie einen Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 GG.
Worum geht es denn genau?

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