geht um strafsachen.
ich meine irgendwann mal gelesen zu haben dass es ein recht auf gerichtliche anhörung gibt und dass dies sogar irgendwo im grundgesetz steht.
welcher paragraph genau ist es denn nochmal bitte?
mfg
Erzexeget
geht um strafsachen.
ich meine irgendwann mal gelesen zu haben dass es ein recht auf gerichtliche anhörung gibt und dass dies sogar irgendwo im grundgesetz steht.
welcher paragraph genau ist es denn nochmal bitte?
mfg
Erzexeget
Art. 103 GG - Rechtliches Gehör. Strafbarkeit.
(1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.
Es ist ein grundrechtsgleiches Recht, dass jedem Beteiligten eines Verfahren das Recht gibt:
in welchen paragraphen genau ist das geregelt?
Nicht Paragraf, sondern Artikel, und der wurde doch genannt. Im Grundgesetz gibt es keine §§.
Levay
Wie bereits erwähnt, haben Sie einen Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 GG.
Worum geht es denn genau?
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