Hallo,
es gibt ja dieses Gleichbehandlungsrecht, soweit ich weiss, bezieht sich das auf die Arbeitswelt…vielleicht aber auch auf andere Bereiche ???
Meine Fragen;
1.) Angenommen, man wollte eine „Online-Redaktion“ eröffnen, in der überwiegend regionale Dinge dargestellt werden, z.B. Todesfälle, Hochzeiten, Termine…usw. Also z.B. all die Dinge, die sonnst eh in den Zeitungen stehen. Müssten Pressestellen, z.B. von der örtlichen Kirchengemeinde, usw., oder auch von Gemeindestellen diese Online Redaktion dann genauso mit Informationen versorgen, oder könnten diese Stellen das verweigern ? Falls ja, mit welcher Begründung ? Wie KÖNNTE man sich verhalten, um als Redaktion Anerkennung zu finden, und so autom. mit Informationen versorgt zu werden ?
Was konkret ist eine Redaktion, also wann genau hat man den Status, einer Redaktion ? Wenn ich eine Homepage habe, auf der ich täglich div. Neuigkeiten veröffendliche, z.B. aus einem Ort, ist das eine Redaktion, also der Status „Redaktion“ ?
2.) Wann hat man den Status „Redakteur“ ???
Danke für eure Hinweise.
JB