'Recht' auf gleiche Entlohnung auf gleichem Posten

Tach.

Gibt es sowas wie ein „Recht auf Gleichbehandlung“ im Sinne der Höhe der Lohnzahlung bei gleicher Position innerhalb eines Betriebes?

Bsp.: A, B, C und D verdienen xy Euro pro Monat. A und B arbeiten im Außendienst, C und D im Innendienst. C und D teilen sich die Büroarbeit zu gleichen Teilen mit gleichen Aufgaben, Rechten und Pflichten. Nun wird der Lohn von A, B und C um 5% erhöht. Nur D bleibt beim alten Lohn stehen. Kann D auf eine Art Gleichberechtigung pochen oder handelt es sich um die Freiheit der Vertragsgestaltung zwischen Arbeitgeber und den einzelnen Arbeitnehmern?

Vielen Dank
TTR

Hi TTR,

die Entlohnung erfolgt heutzutage nicht mehr nach Posten, sondern nach Leistung. Wo diese direkt messbar ist, kann ein Arbeitnehmer darauf bestehen, gleiches Geld für gleiche Leistung zu bekommen; anderenfalls wird es schwierig, weil dann subjektive Wertungen mit hineinspielen.

Gruß Ralf

Auch Tach,

Nur D bleibt beim alten Lohn stehen. Kann
D auf eine Art Gleichberechtigung pochen oder handelt es sich
um die Freiheit der Vertragsgestaltung zwischen Arbeitgeber
und den einzelnen Arbeitnehmern?

Ohne die Hintergründe zu kennen, kann man dazu keine pauschale Aussage machen. Insofern sich die Bezahlung nicht nach einem Tarifvertrag richtet, ist da schon der Chef berechtigt z.B. zu sagen „Jetzt zahl ich A, B und C mehr, weil sie nun X Jahre in der Firma sind.“ (