Recht auf Kindergartenplatz?

Aus Beruflichengründen sind wir vor 3 Jahren nach England gezogen und nun Stellt sich uns die Frage in wie weit unserem Sohn (3Jahre alt)ein Kindergartenplatz in Deutschland zusteht, weil wir Arbeitsbedingt wieder zurück nach Deutschland kommen.

Muß ein Kindergarten für solche Fälle einen Platz frei halten? Habe ich dann überhaupt eine Kindergarten-Wahl?

Hallo ich bin aus Luxemburg, deshalb kann ich das nicht beantworten. Fragen Sie mal beim Kindergarten in eurer Nähe nach, die wissen das bestimmt!

Hallo steffiauslondon

Soweit mir bekannt ist, ist Kindergarten noch keine Pflicht.

Am besten rufst du bei den Kindergärten an und fragst ob noch Plätze frei sind.

Ich nehme an das ihr euren Sohn für August’11 anmelden möchtet, das ist eigentlich schon ziemlich spät zum anmelden. Es wird schwer einen Kindergartenplatz zu bekommen, denn in der Regel sind die meißten Plätze schon vergeben.

Ich weiß ja nicht wo ihr hinzieht aber bei uns ist das so: Die Eltern rufen bei uns im Kindergarten an und fragen ob ein Platz für z.B. Sommer frei ist. Wenn ja, machen wir einen Termin aus, damit man sich mal die Einrichtung angucken kann und das Kind anmelden kann. Dann wird nachher im Rahmen des Kindergartenrates entschieden welche Kinder wir aufnehmen. (wir sind eine evangelische Einrichtung, ich weiß nicht wie es bei anderen Trägern ist)

Sollte kein Platz mehr frei sein, kann man sein Kind natürlich schon für das darauf folgende Jahr anmelden.

Solltest du dann mehrere Zusagen bekommen, kannst du dir einen Kiga aussuchen.

Natürlich steht deinem Sohn einen Platz zu, aber wenn kein Platz mehr frei ist, sag ich mal… Pech gehabt. Es gibt mehr Kinder als Plätze. Aber diese aus sage nur unter Vorbehalt, ich bin mir da nicht 100%ig sicher.

Aber wie gesagt, es ist schon ziemlich spät. Dann müsst ihr euch so schnell wie möglich jetzt erkundigen.

Ich wünsche euch ganz viel Glück :smile:

Lg Beccisch

Muß ein Kindergarten für solche Fälle einen Platz frei
halten? Habe ich dann überhaupt eine Kindergarten-Wahl?

Hallo Steffi

Ich bin aus der Schweiz und kenne mich in deutschen Verhältnissen, die bezüglich Kindergarten komplett von den unsrigen verschieden sind, überhaupt nicht aus.

Ich würde mich bei der Kommune, wo ihr hinzuziehen plant, telefonisch erkundigen mit deiner Frage.

Viele Grüsse

Jacqueline

Hallo,

tut mir leid, ich bin aus Österreih und bei solch rechtlichen Fragen kann ich euch leider nicht helfen :frowning:

Raffaela

Noch steht euch rechtlich kein Platz für 3-Jährigen zu. Aber ab 2013 ! Denoch gibt es bereits viele Kitas mit Kindern ab 2 Jahren. Aber das ist sehr unterschiedlich in deutschen Regionen und in der Trägerlandschaft.

Ich wünsche euch einen guten Kiga, den gibts bestimmt in der Nähe!
Aus Beruflichengründen sind wir vor 3 Jahren nach England
gezogen und nun Stellt sich uns die Frage in wie weit unserem
Sohn (3Jahre alt)ein Kindergartenplatz in Deutschland zusteht,
weil wir Arbeitsbedingt wieder zurück nach Deutschland kommen.

Muß ein Kindergarten für solche Fälle einen Platz frei
halten? Habe ich dann überhaupt eine Kindergarten-Wahl?

Hallo Steffi,

ja, Du hast (genauer gesagt: Dein Kind) hat Anspruch auf einen Platz. Der Anspruch richtet sich gegen die Wohnortgemeinde.

Unter http://issuu.com/familienfreund/docs/antrag_kinderga… findest Du einen Antrag, den Du, unter Angabe eines ausgesuchten KiGa, an Dein Jugendamt (kreisfreie Stadt oder Landkreis) senden kannst.

Die angegebenen Paragraphen kannst Du auch im Netz nachlesen. :wink:

Viele Grüße

Thomas Kujawa

Wichtig wäre ja schon mal, zu wissen, um welches Bundesland es geht ! Ich pers. kenne mich nur in Brbg. aus.

Hallo steffiauslondon,

der Kindergarten muss keinen Platz frei halten.

Der Anspruch besteht nur auf einen Kindergartenplatz, aber nicht auf die Wahl des Platzes. Es werden Plätze innerhalb eines bestimmten Bereichs angeboten. Wenn man in einen bestimmten Kindergarten möchte und dieser eine Warteliste führt, kann es sein, dass man darauf verwiesen wird, wenn derzeit keine Plätze vorhanden sind.
Es würde dann ja auch zu Überbelegungen kommen, die einer besonderen Genehmigung bedürfen (die ja auch niemanden gut tun, weder den Kindern, noch den Erwachsenen).

Viele Grüße Moni

Hallo Steffi,

es gibt zwar eine Kindergartenplatzgarantie (ich glaube seit 1996) für Kinder ab
3 Jahre (und EIGENTLICH gilt der Geburtstag, nicht der häufig gewählte Stichtag
der Aufnahmezeit in Kindergärten), aber da die Belastung den Kommunen
aufgedrückt worden ist und nicht über den Bund läuft, sind viele Kommunen
einfach überlastet und können die zu erfüllende Quote an
Kindergartenplatz-Plätzen nicht einhalten.

Kurz gesagt: die Garantie ist da, der Platz nicht.
Viele Eltern klagen - aber auch das dauert.

Eine Kindergartenplatz"garantie" ist immer abhängig von dem Träger. Ist es ein
öffentlicher Träger dann ist es mit der Wahlmöglichkeit in manchen Bundesländern
schwierig. Anders bei Elternvereinen oder kirchlichen- oder freien Trägern, die
sind da unabhängiger aber ‚suchen sich ihre Eltern aus‘. Da muss man sich auch
genau angucken, welche Pädagogik dahinter steht und welche Zusatzleistungen die
Eltern erbringen müssen (Kindergartendienste, Gartenarbeit, Kochen für alle) -
da sind der Phantasie keine Grenzen gesetzt.

Gerade bei freien Trägern zählt es häufig, ob die Eltern den Kindergartenplatz
bezahlen können (das bringt Geld in die Kassen) - im Unterschied zu den
öffentlichen Trägern, die unabhängig vom Einkommen der Eltern, Kinder nehmen
müssen (aufgeteilt nach Geschlecht, Migrationshintergrund, Behinderungen… etc.

  • alles in Quoten verfasst).

Aber wie gesagt - es ist kommunenabhängig. Ich kenne mich recht gut in Bremen
aus - hier ist Kita-Bremen der öffentliche Anbieter, es gibt bei den freien
Anbietern unter Anderem die katholische und evangelische Kirche, die
gemeinnützigen Organisationen (z.B. AWO) sowie die Elternvereine, die sich
manchmal ‚aus der Not‘ gegründet haben, weil die Kinder keinen adäquaten Platz
bekommen haben - hier ist Mitarbeit gefragt - sie sind aber sicher nicht die
Schlechtesten.

Findet man keinen Kindergartenplatz kann man eventuell eine Tagesmutter in
Bremen über das „Amt für Soziale Dienste“ bekommen - so etwas sollte man beim
Sozialdienst für Junge Menschen (so heißt das hier - ich glaube in den anderen
Bundesländern heißt es schlicht: Jugendamt), in Erfahrung bringen können.

Im Übrigen stellen manche Firmen auch Kindergartenplätze - die fördern dann
Kindergärten und haben sogenannte ‚Belegplätze‘ in verschiedenen Einrichtungen.
Wenn ihr berufsbedingt den Wohnort wechseln müsst, dann kann man auch (wenn der
Arbeitgeber groß genug ist um so etwas anzubieten), bei ihm nachfragen. Ich
kenne Firmen, die eigene Kindergärten vorhalten - vielleicht ist eure ja auch
dabei?

Ansonsten heißt es: dran bleiben, nerven, nicht locker lassen.

Viel Glück und gutes Gelingen wünscht euch

Bettina

Hallo Steffi,

in Deutschland besteht derzeit ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab dem 3. Lebensjahr eines Kindes. Die Regierung ist dabei diesen schon ab dem 2.Jahr vorzuziehen, aber dass ist noch Zukunftsmusik.
Soweit ich weiß, ist theoretisch eine Kindergartenwahl so mitten im Jahr oft nicht möglich, da schon alle Plätze belegt sind. Der Rechtsanspruch gilt aber für alle Einrichtungen, die im Umkreis von 2 oder 3 Kilometer (ganz genau weiß ich es nicht) des Elternhauses liegen. Es könnte daher sein, dass ein Kindergarten gerade einen Platz frei hat, dieser aber sehr weit weg liegt oder einem nicht sympatisch ist.
Ich würde einfach den bevorzugten Kindergarten kontaktieren und nachfragen. Manchmal werden auch Überhangkinder aufgenommen.
Sonst ist die jeweilige Stadt in der Pflicht einen Platz für sie zu suchen.
Um aber sicher zu gehen, würde ich es erst persönlich machen. Manchmal ergeben sich Zufälle, die für einen dann sehr positiv sind.

Viel Glück bei der Suche

Iris

Ab 3 Jahren hat jedes Kind das Recht auf einen Kindergartenplatz. Allerdings sind die Kindergärten nicht verpflichtet euch einen Platz freizuhalten. Es wäre von Vorteil, wenn ihr ihn bereits angemeldet habt.

Ihr habt die freie Wahl. Ich weiß jetzt leider nicht wie es bei euch in der Umgebung mit Plätzen aussieht. Bei uns in Frankfurt ist es von Vorteil das Kind erst einmal überall anzumelden, um dann evtl. eine Wahl zu haben.

Solltet ihr keinen Platz bekommen, müsstet ihr aufs Jugendamt, die dann schauen, ob in einem festgelegten Umkreis von Eurem Wohnort ein Platz frei ist. Sollte dies nicht der Fall sein, steht euch eine Tagesmutter zu (wenn es soweit kommen sollte, müsst ihr aber auf deren „Tisch tanzen“ und wirklich auf euer Recht auf einen Platz bestehen).

Ich hoffe, dass euch das weitergebracht hat.

hallo,
ich sprech jetzt mal für bawü in deutschland…
die kindergärten in den stadtteilen bzw dörfen sprechen
sich eigentlich miteinander ab. d.h ist einer der „begehrteren“ voll, dann hat dieser meisten ein oder zwei kigas aus dem umfeld parat, wo es noch plätze gibt. also wenn du dich nicht rechtzeitig bemühst, wird es wohl nichts mit der auswahl. bei uns in der stadt gibt es im bürgerbüro eine anlaufstelle, wo sich eltern informieren können, in welcher kita was angeboten wird, zb wo gibt es eine englisch sprechende erzieherin oder wo finden waldtage statt, … das macht das entscheiden auch leichter, weil ja jeder andere prioritäten setzt. das mit kiga-recht kann ich auch nicht genau sagen, wie das so allgemein abläuft. ein kind das bereits eine schriftliche zusage hat, wird diese auch nicht abgenommen bekommen, weil eltern sich schließlich danach auch beruflich orientieren. sind die zusagen noch nicht raus, ist es möglich, dass du sie eher als ein 2-jähriges bekommst, weil da mehr bedarf besteht…
aber da die einrichtungen für kinder unter zwei einen deutliche höheren personalschlüssel bekommen, habe ich nicht nur einmal erlebt, dass die einrichtung lieber ein jüngeres kind aufgenommen hat.
ich hoffe ich konnte dir ein bisschen weiterhelfen
gruß steffi

Hallo,

nein, ein Kindergarten muss für solche Fälle keine Plätze freihalten.
Ja, eine Kindergarten-Wahl hat man schon, schließlich müssen Eltern und Kind sich wohlfühlen. Aber meistens wird der Kiga in der Nähe der Wohnung genommen. Auch wg. der Schule später!

Hoffe ich konnte helfen!
Gruß Isa

Die Gesetze in Deutschland streben für 2013 an, dass jedes Kind ein Recht auf einen Kitaplatz hat.

Zurzeit kann eine Kita nur die Zahl von Kindern aufnehmen für die sie zugelassen ist.
Ist dieser Grenzwert ausgereizt, so muss man in der Nachbargemeinde nachfragen.
Die Heimatgemeinde muss dann die Kosten, die üblicherweise die Gemeinde trägt, an die Nachbargemeinde abführen. (Gastkinderregelung)
Hoffe ich konnte etwas Klarheit in die Sache bringen.
Gruß Kita