Recht auf Kopie der Videoaufnahme einer Behandlung?

Hallo zusammen, ich wurde bei einer medizinischen Behandlung, die ca. 1-2 Minuten gedauert hat, von der Praxis gefilmt. Mir wurde zugesichert, dass ich eine Kopie des Filmausschnittes, auf dem ich zu sehen bin, bekomme. Dadurch habe ich die Behandlung nicht zusätzlich von einer Begleitperson filmen lassen. Mittlerweile sind einige Monate vergangen und ich habe unzählige Male nachgehakt. Wurde immer vertröstet, da das Schneiden des Videos so viel Zeit in Anspruch nehmen würde. Jetzt habe ich die Nachricht bekommen, dass sie das Video löschen und mir nicht zukommen lassen können. Das möchte ich so nicht stehen lassen, da ich die Behandlung gerne sehen möchte, nicht weiß, was mit meinem Video passiert und für die Behandlung viel Geld bezahlt habe. Wie ist die rechtliche Grundlage?
Vielen Dank im Voraus :slight_smile:

Das wüsstest Du auch nicht bei einer überlassenen Kopie.

Wenn man die Videoaufnahmen als Teil der Krankenakte ansehen könnte, so bestünde ein Rechtsanspruch auf Kopien (ggf. gegen Unkostenerstattung).

Offenbar hast Du den Aufnahmen ja zugestimmt, anders wären sie unzulässig gewesen.

Viel Geld, 1-2 Min,- lass mich nicht im Unklaren, was war das ? Die Ungewissheit macht mich ganz krank, schrecklich…

MfG
duck313

:grimacing: