Recht auf Kündigung durch den AG ohne Begründung

Guten Morgen,

gibt es eine Frist für Arbeitgeber, während der sie einen Arbeitnehmer ohne Begründung kündigen können? Ich meine außerhalb der Probezeit?

(angenommen Arbeitnehmer A hat vertraglich vereinbart 8 Wochen Probezeit und wird nach 5,5 Monaten ohne Begründung gekündigt).

Neugierig
Aquilegia A.

Hallo,

Arbeitsverhältnisse können grds. immer ohne Begründung gekündigt werden, da das Gesetz keinen Begründungszwang vorsieht. Etwas anderes kann sich dann höchstens aus tariflichen Vorschriften ergeben.

Ob der Arbeitgeber einen Grund für die Kündigung haben muss, hängt davon ab, ob Kündigungsschutz besteht. Der besteht generell nicht in Kleinbetrieben und bei größeren Betrieben auch nicht in den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses.

Insofern war es egal, ob die Probezeit vorbei war. 6 Monate waren noch nicht um.

VG
EK

…und bei größeren Betrieben

auch nicht in den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses.

Danke - genau DARUM ging es. Hatte ich noch nie gehört und wollte daher mal ne Bestätigung haben.

Vielen Dank und Gruß
Aquilegia A.