Recht auf Möbel in der Wohnung?

Hallo,

eine Paar trennt sich. Der Streit eskaliert total. Man kann sich nicht gütlich einigen und streitet nur noch.

Person 1 hat den Mietvertrag gekündigt und zieht dann aus. Die Möbel ( inkl. Küche ) in der Wohnung gehören Person 1. Sie war Erstmieter und hat die Wohnung eingerichtet.
Person 2 kam 3 Jahre später hinzu.

Person 1 will beim Auszug ALLE ihre Möbel mitnehmen, bzw ausbauen ( Küche ), sodaß Person 2 ( die noch in der Wohnung wohnen bleiben möchte ) KEINE Möbel mehr hat, außer den Dingen die die Person mitgebracht hat.

Person 1 teilt dies Person 2 mit. P1 gibt ihr die Möglichkeit die Sachen abzukaufen was P2 aber verneint.

Hat P1 nun das Recht SEINE Möbel auszubauen und P2 eine leere Wohnung zu hinterlassen ? Oder hat P2 irgendeine rechtlichen Handhabe dagegen ?

Gruß

Unterstellt, dass das Paar nicht verheiratet ist/war und keine Kinder vorhanden sind, gegen die P1 unterhaltspflichtig ist, würde ich sagen: Ja, P1 kann mit seinen Möbeln machen, was er will.

Gruß
Ann da Cava

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