Hallo !
Wir haben renovieren lassen.
Wie das so läuft …Besprechung vor Ort - Angebotserstellung vom Firmeninhaber…Auftragserteilung …Es geht um Malerarbeiten - Rollputz - und eine Wand mit Steinoptik ( Fliesen rechteckig mit Riemchen drauf )…
Wir sind berufstätig - und was wir dann bei den arbeitenden Handwerkern so gesehen haben -war auf den ersten Blick ok .
Es kommt jetzt knüppeldicke : Wir haben ca 7.000,- Euro im Angebot / Auftrag ausgemacht - die Rechnung waren 13.000,- PLUS Umsatzsteuer - ALSO doppelt so viel .
Bei der Rechnungsprüfung sind Sachen, die im Angebot mit UND angegeben worden sind, plötzlich als 2 Positionen in Rechnung gestellt worden. Fenster und Türen sind in die Flächen mit eingerechnet worden . Es stimmt hinten und vorne nicht .
Zur Rede gestellt, sagte der Geschäftsinhaber : Er hätte das Recht nach VOB die Flächen einzurechnen - wir sagten : nein, das gelte nur für Firmen dann …Er sagte : davon wüsste er nichts …usw. - ähhh als Geschäftsführer kann man sich meines Wissens nicht rausreden, daß man die Grundlagen nicht kennt …
Die Steinwand ist vollkommen unzureichend bearbeitet worden - mit ner Haushaltsflex statt Steinschneidemaschine .Da sind Ecken und Macken drin . Nix sach- und fachgerecht.
Jetzt pocht der Unternehmer auf das Recht der Nachbesserung .
Wir möchten verständlicherweise nicht, daß jemand der solche Dienstleistungen abgegeben hat, nochmal nachbessert - und schon gar nicht an der Steinwand ( die muss runtergeklopft werden, gespachtelt, neu beklebt werden ).
Was können wir machen ? Können wir das Recht auf Nachbesserung wegen mangelndem Vertrauen abwenden ?
Bezüglich der Angebots- und Rechnungserstellung : Kann man hier irgendwie einen Fachmann einschalten ? Die Handwerkskammer ?
Ich danke Euch schon jetzt für Eure Antworten !