Recht auf Nachbesserung durch eigenen Tierarzt ?

Guten Abend,

ich führe gewerblich Hunde aus (Gassi - Service).
Nun kam ein Hund bei einer Gassirunde zu Schaden und musste längerfristig tierärztlich behandelt werden.
Ich bot mich an die Kosten zu übernehmen wenn die Behandlung durch meine Mutter (Tierärztin) stattfindet.
Der Kunde entschied sich jedoch den Hund bei einem anderen Tierarzt behandeln zu lassen.
Dieser Tierarzt schöpfte dann aus dem Vollen und erstellte eine gewaltige Rechnung.

Frage: Hätte ich in diesem Fall ein Recht auf Nachbesserung durch einen Tierarzt meiner Wahl gehabt ?

Grüße

Johannes

NEIN,

natürlich nicht.
„Nachbesserung“ nennt man es, wenn du ein Produkt fehlerhaft hergestellt hast.
Dann kann es durchaus sein, dass du das Recht hast, erst einmal den Fehler zu reparieren.

Wir reden hier über Schadenersatz.
§249 BGB:
Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen

Irgendwelche Phanatasiekosten sind nicht zu übernehmen. Man beachte: den dazu ERFORDERLICHEN Geldbetrag.

Aber warum kümmert dich das? Hast du etwa keine Gewerbehaftpflichtversicherung?

Die würde auch mal klären, ob du überhaupt zum Schadensersatz verpflichtet bist.
Bist du? Nur weil während des Ausführens des Hundes diesem etwas zugestoßen ist, heißt das noch lange nicht, dass du daran Schuld hast.