Recht auf Nachzahlung von ALG?

Hallo!

Ich habe eine Frage für meinen Bruder. Folgender Fall:

Mein Bruder ist jetzt 22 Jahre alt. Er hat eine Ausbildung zum Elektroanlagenmonteur bei Siemens gemacht. Danach hatte er einen auf 1 Jahr befristeten Vetrag, der definitiv nicht verlängert worden wäre. Er hat daher den Vertrag 2-3Monate vor Ablauf gekündigt, um eine Zivildienststelle anzutreten. Diese Zivi-Stelle ist nun seit Januar 2006 beendet. Da er keine neue Stelle gefunden hatte ist er Ende Januar zum AA gegangen, um sich arbeitslos zu melden. Beim ersten Gespräch wurde er ziemlich eingeschüchtert (z.B. „du musst viele Bewerbungen schreiben“, etc.). Er dachte damals irrtümlich (evtl. auch wegen der schlechten Beratung), dass er nur ganz wenig ALG bekommen würde (auf das ZIVI-Entgelt berechnet). Daher rief er 2 Tage vor dem vereinbarten Termin beim AA an und sagte ab, d.h. er gab den Antrag auf ALG nicht ab. Er war sich damals keiner Konsequenzen bewusst.

Er hat sich in den letzten Monaten mit Mini-Jobs über Wasser gehalten und durhc familiäre Unterstützung (Wohnt bei unserem Vater).

Nach monatelanger Überredungskunst war er nun letzte Woche mit mir noch einmal beim AA. Bei Gespräch mit der Sachbearbeiterin stellte sich, wie von mir vermutet, heraus, dass er Anspruch auf ALG hat (sogar evtl. ohne Sperrfrist),aber nur für die Zeit von Ende Januar (Meldung der ALkeit) bis 20.02.2006 (Anruf beim AA) und ab sofort!!! Er hätte keinen Anspruch auf Nachzahlung, weil er sich mit dem Anruf damals „als arbeitslos abgemeldet hätte“!!! Er hätte mit diesem ANRUF auf seine Ansprüche verzichtet!!!Er war aber bis heute nicht versicherungspflichtig tätig!

So, nach langer Erklärung nun meine Fragen:

Kann er doch noch Nachzahlung verlangen, und wie?
Konnte er überhaupt telefonisch auf Ansprüche verzichten (unwissentlich!!!)?
Wie sollen wir vorgehen? (der nächste Termin beim AA ist am 23.08. bei der Arbeitsvermittlerin bzw. 30.08. beim Sachbearbeiter)

Vielen Dank im Voraus für alle Antworten. Das Thema ist uns wirklich wichtig, denn es geht ja um ca. 5-6 TEUR und mein Bruder könnte das Geld dringend für eine Privatschule gebrauchen, die er evtl. machen will.

Jasmin

vorgehensweise
hallo jasmin,

Konnte er überhaupt telefonisch auf Ansprüche verzichten
(unwissentlich!!!)?

dein bruder sollte einen schriftlichen antrag auf ALG vom xxx an stellen, die (schriftliche) begründung abwarten und dagegen (wiederum schriftlich) widerspruch einlegen.
in dem widerspruch würde ich schlichtweg abstreiten, daß ich auf irgendetwas verzichtet hätte. dann wüßte ich das ja.

Wie sollen wir vorgehen? (der nächste Termin beim AA ist am
23.08. bei der Arbeitsvermittlerin bzw. 30.08. beim
Sachbearbeiter)

trotzdem hingegehn, kopie des des inzwischen per post eingereichten antrages (oder schon des widerspruchs, je nachdem, obn schon ein schriftlicher bescheid vorliegt) mitnehmen und vorlegen.

gruß
ann

Hallo jasmin

Zivi-Stelle ist nun seit Januar 2006 beendet. Da er keine neue
Stelle gefunden hatte ist er Ende Januar zum AA gegangen, um
sich arbeitslos zu melden. :2 Tage vor dem vereinbarten Termin beim AA an und sagte ab,
d.h. er gab den Antrag auf ALG nicht ab.

und deshalb ist sein Anspruch ja auch in voller Höhe noch da. Der verjährt nämlich nicht in 8 Monaten. Wenn er sich ab jetzt arbeitslos meldet, hat er Anspruch auf seine volle Zeit, denn er hat ja davon noch nix „verbraucht“
Der Rest ist ja voller Unsinn, was die Ihm da erzählen. Ab zum Chef, wenn nichts anderes hilft

Er hat sich in den letzten Monaten mit Mini-Jobs über Wasser
gehalten und durhc familiäre Unterstützung (Wohnt bei unserem
Vater).

abgemeldet hätte"!!! Er hätte mit diesem ANRUF auf seine
Ansprüche verzichtet!!!

So ein Unsinn hab ich ja noch nie gehört…

Kann er doch noch Nachzahlung verlangen, und wie?

Es ist sein Anspruch und wann er den in Anspruch nimmt, ist seine Sache, hat nichts mit Nachzahlung zu tun, sondern ist als eine Verschiebung zu betrachten und nichts anderes ist es ja auch.

LG
Mikesch