jemand hat sich im Dezember 04 eine neue Couch für 795,- Euro gekauft.
Vor ein paar Tagen hat eine Freundin jedoch ein Brandloch auf der Sitzfläche verursacht.
Meine Frage ist, ob die Versicherung auf eine Neupolsterung des Stückes bestehen kann, oder ob der Geschädigte ein Anrecht auf den Neuwert hat, da die Couch gerade mal 2 Monate alt ist?
die private Haftpflichtversicherung Deiner Freundin zahlt nur den Zeitwert.
Hätte die Couch aber richtig gebrannt, es wäre also nicht nur ein „Brandloch“ durch eine Zigarettenglut entstanden, würde Deine Hausratversicherung den Wiederbeschaffungswert zahlen.
die private Haftpflichtversicherung Deiner Freundin zahlt nur
den Zeitwert.
Ja aber bei zwei Monaten kann man doch nicht viel abziehen, oder?
Hätte die Couch aber richtig gebrannt, es wäre also nicht nur
ein „Brandloch“ durch eine Zigarettenglut entstanden, würde
Deine Hausratversicherung den Wiederbeschaffungswert zahlen.
Muss man sich denn auf eine Neupolsterung des Stückes einlassen?
Oder kann man auf den „Zeitwert“ bestehen?
hallo,
wenn die neue polsterung untrhalb des zeitwertes liegt, werden nur die reparaturkosten erstattet (und wenn vorhanden eine wertminderung). liegt die reparatur über dem zw. dann der zw. außerdem stimme ich dir zu, für relativ neue couch dürfte der abzug „neu für alt“ nicht allzu hoch anzusetzen sein. (je nach material des bezuges ist eine nutzugsdauer festzulegen, die anteilig nach monaten verrechnet wird).
gruß
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vielen Dank für Deine Antwort!Dann bin ich jetzt mal gespannt, was die Versicherung vorschlägt.
Schönen Gruß,
Diana
wenn die neue polsterung untrhalb des zeitwertes liegt, werden
nur die reparaturkosten erstattet (und wenn vorhanden eine
wertminderung). liegt die reparatur über dem zw. dann der zw.
außerdem stimme ich dir zu, für relativ neue couch dürfte der
abzug „neu für alt“ nicht allzu hoch anzusetzen sein. (je nach
material des bezuges ist eine nutzugsdauer festzulegen, die
anteilig nach monaten verrechnet wird).
gruß
Hallo Michael,
die private Haftpflichtversicherung Deiner Freundin zahlt nur
den Zeitwert.
Ja aber bei zwei Monaten kann man doch nicht viel abziehen,
oder?
Hätte die Couch aber richtig gebrannt, es wäre also nicht nur
ein „Brandloch“ durch eine Zigarettenglut entstanden, würde
Deine Hausratversicherung den Wiederbeschaffungswert zahlen.
Muss man sich denn auf eine Neupolsterung des Stückes
einlassen?
Oder kann man auf den „Zeitwert“ bestehen?