Wohlwollend ≠ zu Gunsten oder gar arbeitsfördernd
Wenn ich mich Recht entsinne, steht den der
Arbeitsgesetzgebung etwas davon, dass ein Arbeitszeugnis
wohlwollend zu sein hat
Nicht unbedingt in der Gesetzgebung, aber in der Rechtsprechnung, stimmt.
- also zu Gunsten des Arbeitnehmers
ausgestellt werden muss.
Nun, das wird häufig missverstanden!
Wohlwollend heißt weder „zu Gunsten des Arbeitnehmers“ noch…
Das Zeugnis ist dafür gedacht um Dich
schneller in eine neue Tätigkeit zu bringen,
…heißt es „berufsfördernd“.
Wohlwollend heißt lediglich, dass es „aus Sicht eines verständigen Arbeitgebers“ geschrieben sein muss und den beruflichen Werdegang nicht unnötig erschweren darf.
sollte es nicht
wahrheitsgmäß sein, steht der Rechtsweg offen.
Und genau da liegt der Hase im Pfeffer.
Ein Zeugnis muss vor allem eines widergeben: Die Wahrheit.
Lobt ein Arbeitgeber eine absolute Niete, die nie etwas auf die Reihe bekommen hat und außer zusätzlichen Kosten kein Ergebnis brachte, mit einem guten oder gar sehr guten Zeugnis weg, dann muss er sich (zugegeben eher theoretisch) vor einem neuen AG, der auf Grundlage dieses Zeugnisses eine Einstellung vornimmt, verantworten.
Kurz: Er macht sich pflichtig zum Schadensersatz.
Wohldem, der in einer Arbeitnehmervertreung ist, dort gibt es
derartige Beratungen kostenfrei
Dementsprechend ist die Qualität dann auch (sorry, sind einfach nur persönliche Erfahrungen - aus beiden Sichtweisen).
und oft noch eine kostenfreie
Arbeitsgerichtliche Unterstützung in Form eines Anwaltes.
Blöderweise wird man oft genug mit einem Rechtssekretär gestraft, der weder zwei noch ein Staatsexamen hat…
Ganz ehrlich: Wenn ich einen Termin vor dem ArbG wahrnehme, entscheide ich kurzfristig bei Nennung des Rechtsvertreters, ob ich unseren Anwalt mitnehmen (man könnte auch schreiben „bemühen“) muss.
Ich kann bis heute nicht begreifen, dass man sich von bestenfalls interessierten Laien vertreten lassen darf (muss).
Da empfehle ich wirklich jedem dringend, sich zu einer Rechtschutzversicherung mit freier Wahl des Anwalts zu entschließen!
Unabhängig davon haben Gewerkschaften natürlich ihre Daseinsberechtigung, nur den Rechtschutzaspekt sollte man nicht zum Argument der Mitgliedschaft machen.
Aber all das ist off topic 
VG
Guido