Recht auf positives Arbeitszeugnis?

Wie sieht das aus, wenn der AG mit dem AN zufrieden war und die Leistung stets gelobt hat. Doch der AN kündigt das bestehende Arbeitsverhältnis und da der AG diesbezüglich verärgert ist, möchte er dem AN ein negatives Zeugnis rausschreiben. Vermutlich um seinen Ärger Luft zu machen.

Wie kann sich der AN hiergegen wehren, da es offenbar nicht der Wahrheit entspricht?

Hallo erstmal

Wie kann sich der AN hiergegen wehren, da es offenbar nicht
der Wahrheit entspricht?

Das gilt es schriftlich zu beweisen: Dokumente, Kollegen als Zeugen (solche, die vom Chef nichts zu befürchten haben), etc… Und am besten mit fachanwaltlicher Rückendeckung.

mfg M.L.

Die Kollegen werden ihren Kopf nicht hinhalten, das ist schonmal auszuschließen. Da es sich um einen Familienbetrieb handelt. Dann liegen die Karten wohl schlecht.

Wenn ich mich Recht entsinne, steht den der Arbeitsgesetzgebung etwas davon, dass ein Arbeitszeugnis wohlwollend zu sein hat - also zu Gunsten des Arbeitnehmers ausgestellt werden muss. Das Zeugnis ist dafür gedacht um Dich schneller in eine neue Tätigkeit zu bringen, sollte es nicht wahrheitsgmäß sein, steht Dir der Rechtsweg offen. Bei Kündigungen, empfehle ich Dir generell eien Arbeitsrechtler hinzuzuziehen.
Wohldem, der in einer Arbeitnehmervertreung ist, dort gibt es derartige Beratungen kostenfrei und oft noch eine kostenfreie Arbeitsgerichtliche Unterstützung in Form eines Anwaltes.

Die Kollegen werden ihren Kopf nicht hinhalten, das ist
schonmal auszuschließen. Da es sich um einen Familienbetrieb
handelt. Dann liegen die Karten wohl schlecht.

Wohlwollend ≠ zu Gunsten oder gar arbeitsfördernd

Wenn ich mich Recht entsinne, steht den der
Arbeitsgesetzgebung etwas davon, dass ein Arbeitszeugnis
wohlwollend zu sein hat

Nicht unbedingt in der Gesetzgebung, aber in der Rechtsprechnung, stimmt.

  • also zu Gunsten des Arbeitnehmers
    ausgestellt werden muss.

Nun, das wird häufig missverstanden!
Wohlwollend heißt weder „zu Gunsten des Arbeitnehmers“ noch…

Das Zeugnis ist dafür gedacht um Dich
schneller in eine neue Tätigkeit zu bringen,

…heißt es „berufsfördernd“.

Wohlwollend heißt lediglich, dass es „aus Sicht eines verständigen Arbeitgebers“ geschrieben sein muss und den beruflichen Werdegang nicht unnötig erschweren darf.

sollte es nicht
wahrheitsgmäß sein, steht der Rechtsweg offen.

Und genau da liegt der Hase im Pfeffer.
Ein Zeugnis muss vor allem eines widergeben: Die Wahrheit.
Lobt ein Arbeitgeber eine absolute Niete, die nie etwas auf die Reihe bekommen hat und außer zusätzlichen Kosten kein Ergebnis brachte, mit einem guten oder gar sehr guten Zeugnis weg, dann muss er sich (zugegeben eher theoretisch) vor einem neuen AG, der auf Grundlage dieses Zeugnisses eine Einstellung vornimmt, verantworten.
Kurz: Er macht sich pflichtig zum Schadensersatz.

Wohldem, der in einer Arbeitnehmervertreung ist, dort gibt es
derartige Beratungen kostenfrei

Dementsprechend ist die Qualität dann auch (sorry, sind einfach nur persönliche Erfahrungen - aus beiden Sichtweisen).

und oft noch eine kostenfreie
Arbeitsgerichtliche Unterstützung in Form eines Anwaltes.

Blöderweise wird man oft genug mit einem Rechtssekretär gestraft, der weder zwei noch ein Staatsexamen hat…
Ganz ehrlich: Wenn ich einen Termin vor dem ArbG wahrnehme, entscheide ich kurzfristig bei Nennung des Rechtsvertreters, ob ich unseren Anwalt mitnehmen (man könnte auch schreiben „bemühen“) muss.
Ich kann bis heute nicht begreifen, dass man sich von bestenfalls interessierten Laien vertreten lassen darf (muss).

Da empfehle ich wirklich jedem dringend, sich zu einer Rechtschutzversicherung mit freier Wahl des Anwalts zu entschließen!

Unabhängig davon haben Gewerkschaften natürlich ihre Daseinsberechtigung, nur den Rechtschutzaspekt sollte man nicht zum Argument der Mitgliedschaft machen.

Aber all das ist off topic :smile:

VG
Guido

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Bei

Kündigungen, empfehle ich Dir generell eien Arbeitsrechtler
hinzuzuziehen.
Wohldem, der in einer Arbeitnehmervertreung ist, dort gibt es
derartige Beratungen kostenfrei und oft noch eine kostenfreie
Arbeitsgerichtliche Unterstützung in Form eines Anwaltes.

Ich habe zwar einen privaten Rechtschutz, aber da ist das Arbeitsrecht nicht mitversichert. Dann habe ich wohl schlechte Karten oder?