z.B. in einem Mehrfamilienhaus mit Gemeinschaftgarten, dürfte
sich die anderen Bewohner vor das Fenster setzten?
Wenn der Gemeinschaftsgarten bis an das Fenster angrenzt: Ja.
Oder darf jemand anderes sein Auto vor das Fenster parken
(wenn das Auto niedriger ist als das Fenster)
Wenn das Parken dort verkehrsrechtlich erlaubt ist: Ja.
Oder ganz dreist, darf sich jemand vor mein Fenster stellen
und reinschauen?
Nein (bin mir da aber nicht ganz sicher).
Außerdem ist die Verwendung von Gardinen als Sichtschutz rechtlich erlaubt.
Wenn es um eine Mietwohnung geht dann hat man doch vor Unterzeichnung des Mietvertrages gesehen dass die Wohnung von außen durch die Fenster einsehbar ist.
und wenn man dann mal was anderes vorhat, als den Kasper für die ganze Nachbarschaft zu machen - wie schafft man das dann, dass man ein Momentchen frei kriegt?
Es ist schwer vorstellbar, dass es dafür gesetzliche Regelung/Lösung gibt???
Das wäre für uns ein Grund keine Erdgeschosswohnung zu kaufen. Hätte man ein Mitbewohner im Haus der einen trotz z.B. 1000qm Grundstück ärgern möchte könnte der sich ja tatsächlich vors Fenster platzieren.
Wir hatten uns eine Wohnung angeschaut bei vor den Fenstern eine Terrasse war, die mit einer Hecke als Sichtschutz vom Garten abgetrennt war. Das ganze ist so gestaltet, dass es eindeutig so ist, dass die Terrasse nur von der Erdgeschosswohnung genutzt wird.
Offiziell ist der Garten und auch die Terrasse aber Gemeinschaftseigentum.
Die Wohnung werden wir nicht kaufen, aber trotzdem tat sich die generelle Frage auf, ob es sinnvoll ist, sich in einem Mehrfamilienhaus eine Erdgeschosswohnung zu kaufen… Ich würde sagen, wenn man kein Recht auf Privatsphäre hat eindeutig ja.