Wie lange besteht das Recht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis nach einer Kündigung?
Kann man auch noch Monate, oder gar Jahre, später auf das Recht ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erstellt zu bekommen pochen?
Gibt es da Fristen/ Regelungen?
Bestht überhaupt ein Anspruch?!
Vielen Dank, schon einmal für die Antworten und Hilfe!
Wie lange besteht das Recht auf ein qualifiziertes
Arbeitszeugnis nach einer Kündigung?
Es müssten drei Jahre sein, siehe das BGB zum Stichwort.
ABER: gerade weil sich nach so langer Zeit wohl keiner mehr an das Erreichte erinnern kann (oder wird), sollte man diesen Anspruch schon aus eigenem Interesse früher geltend machen.
Die regelmäßige Verjährungsfrist ist wohl tatsächlich die übliche Frist von 3 Jahren beginnend mit dem Ende des Jahres, indem der Anspruch entstanden ist.
Allerdings spielt die Verjährungsfrist hier keine echte Rolle, da der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis verwirkt - und dass idR. nach einigen Monaten.
Es kann natürlich auch sein, dass eine Ausschlussfrist existiert und das Ganze damit sehr klar regelt.