Recht auf reiseunterlagen nach trennung

Ich habe zusammen mit meiner Ex-Freundin einen Urlaub gebucht und auch meinen Teil der Anzahlung auf ihr Konto überwiesen,da sie als Vertragspartner drinsteht!
Allerdings kam es dann zur Trennung und sie meint das die Reise nicht storniert werden kann,hat mir auch angeboten da selber anzurufen,allerdings habe ich keinerlei Unterlagen von ihr bekommen bzgl. der Reise.
Daher meine Frage habe ich ein Recht auf die Unterlagen auch wenn ich nur Mitreißender bin und nicht der Vertragspartner?

Du bist sehr wohl auch Vertragspartner-falls ihr einen Flug gebucht habt z.B. steht auch dort dein Name und dein Geburtstdatum.So würde ich das auf jeden Fall sehen.

sorry, das sollte ein Anwalt beantworten. Da kann ich nicht helfen. MFG

Da Du Mitfinanzierer bist, bitte deine Ex-Freundin um die Reiseunterlagen. Bei Verweigerung hast Du das Recht, dein Geld für die Reise zurück zu verlangen.
Für beide Parteien ist es besser und billiger, sich gütlich zu einigen.

Hallo,

ich darf Dir leider keine rechtliche Auskunft erteilen. Aber Du kennst doch bestimmt das Reisebüro in den Deine Ex gebucht hat. Setze dich doch mit denen in Verbindung. Da liegen die Unterlagen doch auch vor.

Gruß
Rubby

Ich habe zusammen mit meiner Ex-Freundin einen Urlaub gebucht.:
Allerdings kam es dann zur Trennung und sie meint das die
Reise nicht storniert werden kann,hat mir auch angeboten da
selber anzurufen,allerdings habe ich keinerlei Unterlagen von
ihr bekommen bzgl. der Reise.
Daher meine Frage habe ich ein Recht auf die Unterlagen auch
wenn ich nur Mitreißender bin und nicht der Vertragspartner?

Hi,
das ist zu kompliziert. Da hilft nur ein Anwalt…
Gruß
Ernesto

Keine Ahnung!
Grüßle Ute Horn

Tut mir leid, da habe ich keine Erfahrungen.

Na diese Frage erübrigt sich doch wohl unter vernünftigen, erwachsenen Personen, da sollte man doch drüber reden und nicht nach Recht und nicht Recht fragen !

Na diese Frage erübrigt sich doch wohl unter vernünftigen, erwachsenen Personen, da sollte man doch drüber reden und nicht nach Recht und nicht Recht fragen !.

Hi! Jeder Reiseteilnehmer hat in der Regel eine auf seinen Namen ausgeschriebene Buchungsnummer. Der Reiseveranstalter/ Reisebüro müßte in der Lage sein unter Angabe der/Ihres Namens, Geburtsdatum, Reiseziel/ Hotel, Reisetermin ect. Dateneinsicht/ bzw. Kopien zu erstellen. Wegen der Kündigungsgrundlagen müßte man Ihnen dort auch weiterhelfen können. Hoffe geholfen zu haben, :smile: Bianca

Hallo und guten Tag,
leider kann ich erst heute antworten, da ich bis gestern Abend im Urlaub war.
Wenn Ihr nicht beide beim Reiseveranstalter (Reisebüro o.ä.)unterschrieben habe, wendet sich der Veranstalter immer an seinen Vertragspartner, hier vermutlich Deine Exfreundin.
Du kannst dann nicht beim Veranstalter irgendwelche Rechte gelten machen und Einsicht in die Unterlagen oder Auskünfte verlangen.
Anders natürlich, wenn Deine Exfreundin damit einverstanden ist und das gegenüber dem Veranstalter auch erklärt (ggf. schriftlich).
Ansonsten bleibt es eine zivilrechtliche Forderung, die Du gegenüber Deiner Exfreundin hast.
Wie eine Einigung aussehen würde, kann ich nicht beurteilen.
Vieleicht solltest Du doch mal ein Verbindung zu dem Reiseveranstalter suchen. Ggf. ist auf dem Kulanzweg eine einvernehmliche Regelung möglich.
Ich wünsche Dir jedenfalls viel Erfolg und freundliche Grüsse aus Hildesheim,
Wilfried

Sorra, da kann ich leider nicht helfen!

ULI