Meines Wissens nach wurde ca.2000 eine Rechtspflicht für Hersteller von Fahrzeugen eingeführt welche auch nicht markengebundene Werkstätten zum Bezug von Reparaturanleitungen berechtigt.
Das dies kostenpflichtig sein/kann ist klar.
Ich brauche bitte NUR die Rechtsgrundlage - wo steht das ?
Mit HGB und Suchen auf Google/Bing nach einschlägigen Begriffen bin ich nicht weitergekommen.
Ich brauche auch NICHT den Gesetzestext, einfach nur das Gesetz / die Rechtsvorschrift (mit § wäre praktisch).
Meines Wissens nach wurde ca.2000 eine Rechtspflicht für
Hersteller von Fahrzeugen eingeführt welche auch nicht
markengebundene Werkstätten zum Bezug von Reparaturanleitungen
berechtigt.
Das dies kostenpflichtig sein/kann ist klar.
Ich brauche bitte NUR die Rechtsgrundlage - wo steht das ?
Mit HGB und Suchen auf Google/Bing nach einschlägigen
Begriffen bin ich nicht weitergekommen.
Ich brauche auch NICHT den Gesetzestext, einfach nur das
Gesetz / die Rechtsvorschrift (mit § wäre praktisch).
ok, wenn Du einfach nur die Rechtsvorschrift brauchst, hier ist sie:
Art. 81 EG-Vertrag (bzw. § 1 GWB) in Verbindung mit Art. 4 Abs. 2 VO 1400/2002/EG
PS
ich sollte allerdings noch erwähnen, dass diese Regelung einem benachteiligten Händler nicht unmittelbar einen Anspruch auf Offenlegung der Reparaturanleitungen gibt …