Recht auf Reparaturanleitung?

Meines Wissens nach wurde ca.2000 eine Rechtspflicht für Hersteller von Fahrzeugen eingeführt welche auch nicht markengebundene Werkstätten zum Bezug von Reparaturanleitungen berechtigt.
Das dies kostenpflichtig sein/kann ist klar.

Ich brauche bitte NUR die Rechtsgrundlage - wo steht das ?
Mit HGB und Suchen auf Google/Bing nach einschlägigen Begriffen bin ich nicht weitergekommen.

Ich brauche auch NICHT den Gesetzestext, einfach nur das Gesetz / die Rechtsvorschrift (mit § wäre praktisch).

Danke schon mal !

C’u, LAZ

Kartellrecht

Meines Wissens nach wurde ca.2000 eine Rechtspflicht für
Hersteller von Fahrzeugen eingeführt welche auch nicht
markengebundene Werkstätten zum Bezug von Reparaturanleitungen
berechtigt.
Das dies kostenpflichtig sein/kann ist klar.

Ich brauche bitte NUR die Rechtsgrundlage - wo steht das ?
Mit HGB und Suchen auf Google/Bing nach einschlägigen
Begriffen bin ich nicht weitergekommen.

Ich brauche auch NICHT den Gesetzestext, einfach nur das
Gesetz / die Rechtsvorschrift (mit § wäre praktisch).

ok, wenn Du einfach nur die Rechtsvorschrift brauchst, hier ist sie:

Art. 81 EG-Vertrag (bzw. § 1 GWB) in Verbindung mit Art. 4 Abs. 2 VO 1400/2002/EG

PS
ich sollte allerdings noch erwähnen, dass diese Regelung einem benachteiligten Händler nicht unmittelbar einen Anspruch auf Offenlegung der Reparaturanleitungen gibt …

…kann nur DANKE sagen, kurz, knapp & geanu was ich suchte :smile: