Recht auf Rückgabe?

Guten Tag,

ich habe in einem Forum 5 Felgen gekauft. Mir wurde versichert, dass diese frei von Mängeln sind. Jetzt wurde mir durch meine Werkstatt mitgeteilt, dass eine Felge kaputt ist. Sie hat einen erheblichen Höhenschaden und eiert, welches man mit bloßen Auge vorher nicht sehen konnte. Habe ich trotz Privatverkauf das Recht auf Rückgabe? Vielen Dank im Voraus.

Hallo,
halte mich nicht unbedingt für kompetent, auf diese Frage eine juristisch einwandfreie Antwort zu geben.
Bin allerdings im KFZ-Gewerbe tätig und glaube zu wissen, dass dem Verkäufer kein Vorsatz nachgewiesen werden könnte. Damit kann man bei einem Privatkauf keinen Anspruch geltend machen. Als Händler hat man 1 Jahr Gewährleistung auf verdeckte Mängel zu leisten, wobei sich die Beweislast, dass der Mangel schon bei Übergabe der Sache bestanden bzw. nicht bestanden hat, nach einem halben Jahr umkehrt und dann beim Käufer die Nachweispflicht liegt.
MfG aus Norddeutschland

Hallo,soweit ich weiß ist das möglich es sei denn der verkäufer hat eine garantie und rückgabe ausdrücklich ausgeschlossen,ansonsten würde ich raten zumindest einen guten nachlass des kaufpreises zurück zu bekommen,mit dem hinweis auf das urteil der werkstatt MFG Peter

Hallo,soweit ich weiß ist das möglich es sei denn der
verkäufer hat eine garantie und rückgabe ausdrücklich
ausgeschlossen,ansonsten würde ich raten zumindest einen guten
nachlass des kaufpreises zurück zu bekommen,mit dem hinweis
auf das urteil der werkstatt MFG Peter

Danke für die schnellen Antworten. Nein der Verkäufer hat nicht ausdrücklich darauf hingewiesen, wie man im folgenden Abschnitt sehen kann:

"Hallo zusammen,

ich verkaufe hier 5 R&H Felgen 4 Stück, wurden grade neu Pulverbeschichtet und wurden seidem nicht mehr gefahren!

Die R & H deckel sind leicht angelaufen.

Lochkreis ist 5 x 100

7,5 x 17 ET 43

Ich hatte Sie auf einem Polo 9N"

in dem weitern Verlauf weißt der Verkäufer darauf hin, dass keine Mängel vorliegen:

„Wie gesagt die Felgen wurden neu Beschichtet und waren nicht mehr verbaut! Haben keine schäden!“

Bin bereits mit dem Verkäufer in Kontakt getreten, jedoch weigert er sich etwas zu machen.

LG

Melanie

Hallo Melanie,also nach neuem EU-Recht hat auch ein privatverkäufer eine zweijährige Gewährleistungspflicht,weise noch mal daraufhin und sage das du bei keiner gütlichen einigung deinen Rechtsanwalt hinzuziehen wirst,es stellt sich allerdings die Frage lohnt das wirklich,wie teuer waren die felgen und 4 sind ja ok also hartnäckig bleiben und geld zurück fordern wünsche dir viel Erfolg gruß peter

Guten Tag,
Soweit mir bekannt würde ich dir folgendes raten:
was du machen könntest ist dem Verkäufer erstmal eine Frist zu Nachlieferung setzen, wo bei er diese Nachlieferung wahrscheinlich nicht nachkommen kann, da er ja nur Privatverkäufer ist und er wahrscheinlich nicht deine Felgen auf Lager hat. Dann kannst du gem. §§ 437 II iVm. 323 I BGB vom Vertrag zurücktretten. wichtig ist nur das du irgendwie belegen musst, das der Schaden schon bestand bevor du die Felgen bekommen hast.

Ich gehe mal davon aus,dass die besagten Felgen in einschlägig bekannten Internet-Auktionshäusern gekauft wurden,wie gehabt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung sowie Rücknahme.
Wer eine Sache ausdrücklich privat veräußert und auch Gewährleistung und Rücknahme ausschließt befindet sich -leider- im Recht.Theoretisch müssten Sie nachweisen,dass die genannte Beschädigung schon vor dem Erwerb bestand,was aber nahezu unmöglich sein dürfte.
Man kann durchaus versuchen,mit dem Verkäufer auf eine Lösung hinzuarbeiten,die für beide Parteien akzeptabel ist-das wäre die sinnvollste Lösung.

Guten Morgen,

die Felgen wurden in einem Auto Forum gekauft.
Wie oben schon geschrieben, hat der Verkäufer nicht ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er Rücknahme und Gewährleistung ausschließt.

Der Verkäufer will sich nichts von der Sache annehmen und behauptet, dass vor dem Verkauf alles in Ordnung gewesen sei. Rücknahme oder Nachlass möchte er daher auch nicht gewähren.