Recht auf schmerzensgeld?

Hallo,
meine Frage:
Herr A (17 Jahre) hatte einen Verkehrsunfall bei dem die Gegenseite eindeutig die Schuld bekommen hat. Der Roller den Herr A zu diesem Zeitpunkt gefahren ist, hat totalschaden. Die Versicherung der gegenseite Zahlt für den Roller nicht mal genung um sich einen Gebrauchten Roller zu beschaffen, da der Schadensroller durch hohes Alter nicht mehr viel Wert war.
Du zahlreiche Schürfwunden am ganzen Körper musste Herr A einen Badeurlaub zwar voll Bezahlen, hatte aber nicht die möglichkeit ihn zu genießen geschweige denn ihn zu nützen. Auserdem Hat Herr A nun kein Fahrzeug mehr und durch fehlende bindung an den öffentlichen Verkehrsmittels auch keine möglichkeit mehr zur Arbeit zu kommen.

Kann Herr A schmerzensgeld verlangen um damit zumindest die kosten für einen neuen Roller zu decken?

Falss noch fragen offen bleiben bitte einfach dazu sagen.
Danke schonmal in Vorraus
Andre

Der Roller hat nichts mit dem Schmerzensgeld zu tun.
Es ist zwar ärgerlich für Herrn A, dass es für den Roller nicht genug Geld gab, um sich einen neuen leisten zu können - aber das ist eben so.

Auf Schmerzensgeld verklagen kann Herr A den Herrn B sicherlich - vermutlich werden aber nur sehr wenig Ausgleichsleistungen gezahlt werden müssen. Hier hilft nur ein Gang zum Anwalt und eine Zivilrechtliche Klage auf Schmerzensgeld.

Hoffnungen auf mehr als Fahrtkosten würde ich mir allerdings nicht großartig machen. Ein gewisses Risiko gehört im Straßenverkehr immer dazu. Erschwerend kommt hinzu, dass Herr A offensichtlich schlecht geschützt am Verkehr teilgenommen hat. Sofern Herr B nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat, würde ich mir da keine großen Hoffnungen machen.

Guten Abend,

primär möchte ich wie folgt antworten:

Der Geschädigte hat nach §823 BGB den Anspruch auf die Widerherstellung in den Urzustand oder Bereitstellung oder finanziellen Ausgleich des entstandenen Schadens. Sofern der Geldbetrag nicht ausreicht, den Urzustand herzustellen würde ich empfehlen, die Versicherung anzuweisen, ein gleichwertiges Fahrzeug unter gleichen Voraussetzungen zu organisieren oder bereitzustellen. Da Versicherungen auf diesen Aufwand gerne verzichten, gehe ich davon aus, daß eine freiwillige und höhere Zahlung erfolgen wird.

Sollte diese Kontaktaufnahme nicht erfolgreich sein, würde ich mich anbieten, ein entsprechendes Schreiben an eine leitende Position zu verfassen.

Schmerzensgeld sollte nicht dazu genutzt werden, um weitere Kosten zu decken oder aufzufangen. Unabhängig ist davon auszugehen, daß Ihnen weitere Leistungen oder Geldzahlungen zugestanden werden, da Versicherungen primär versuchen, die Kosten möglichst gering zu halten.

Nicht zu vergessen ist, daß die Versicherung auch für die entstehenden Folgekosten aufkommen muß, dazu zählt sicherlich auch die Verhinderung oder Einschränkung des Arbeitsweges.

Um weitere Informationen zu geben, müßte man einen weiteren Einblick in den Sachverhalt haben.

Bei diesem Komentar handelt es sich nicht um eine rechtsverbindliche Aussage.
Danke
Carsten

Danke für die schnelle hilfe.
hat mir schonmal sehr weiter geholfen!
Andre

Das was ich schreibe, hat in D + CH die gleichen Auswirkung. Ich hoffe, ich kann die nötige Transparenz (zur Verarbeitung des Falles) schaffen:

Du schreibst: Der Unfallverursacher wurde 100%-ig schuldig gesprochen, somit übernimmt die Versicherung den Schaden.
= Die Heilkosten (Spital-, Arzt, Medikamentenkosten) wurden bezahlt. Bleibende körperliche Schäden sind unbekannt.
= Für Sachen (Fahrzeuge) zum heutigen Wert.

  • Für den Roller gibt es fast nichts, wohl aber
  • für die Kleider und des Helms (Empfehlung: nach einem Sturz immer auswechseln)
  • zu prüfen in D: Fahrtspesen zum/ vom Arzt.

Ferien: Vielleicht hätte die Möglichkeit bestanden den Versicherer anzusprechen. Es war ja klar, dass man mit Schürfwunden keine Badeferien machen kann (Wasser & Hitze).

Vielleicht könnten Sie am Arbeitsort ein Zimmer nehmen? Fragen Sie den Arbeitgeber ob er Lösungen sieht.

Meine Fragen:

  • Gibt es eine finanziele Ausbildungsunterstützung durch ein Amt (Bafög, Arbeitsamt?)
  • Wie hätte eine Lösung im Winter ausgesehen?
  • Geld ausleihen innerhalb der Familie. („Normalfall“: PKZ = Papa kann zahlen).

Scherzensgeld: Nein
Das Schmerzensgeld zahlt den Verlust der Lebensqualität. Die ist ja nicht gemindert.

Auskunft unverbindlich. Der Tatbestand ist nicht klar und in der Kürze meiner Information sind Unschärfen möglich.

N.B. Vollkaskoversicherung zahlt „immer“, da kann es mit dem Fahrzeugswert auch anderst aussehen.

also hier in österreich gibt es kostenlose rechtsauskünfte bei den gerichten. in diesem fall würde ich auf jeden fall mit anwalt im vorfeld abklären welche rechte geltend gemacht werden können. wie gesagt vorerst kostenlose rechtsberatung einholen und danach entscheiden wie vorgegangen wird. ich denke aber dass eine gewisse summe an schmerzensgeld berechtigt ist. auch dass die versicherungen meist unter dem wert die fahrzeuge oder was auch immer abgelten ist bekannt.
alles liebe
tibia

hallo,

Schmerzensgeld oder Schadenersatz sind Regelungen des Zivilrechts und im BGB nachzulesen(§ 823 I BGB regelt: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“).
Mein Fachgebiet ist Zivilrecht nicht, daher kann ich die Anfrage nicht zufriedenstellend beantworten.
Ich denke aber das eine Zivilrechtliche Klage möglicherweise erfolgreich sein kann. Mit diesem Sachverhalt würde ich mich an einen Anwalt oder direkt ans Amtsgericht wenden.

Ich kann leider nicht helfen.LG Bärbel

hallo andre,
durch einen nicht verschuldeten unfall darf einem kein nachteil entstehen,
wenn der markt einen VERGLEICHBAREN roller nur teurer anbietet dann muß der bezahlt werden,
schmerzensgeld steht auf jeden fall zu ABER
das kann nur ein anwalt regulieren,
seid doch nicht so dumm und versucht das selber zu regeln,
ihr könnt euch den sachverständigen und den anwalt selbst und frei aussuchen und die gegnerische vers. bezahlt !!!
lest mal auf meiner seite
www.kfz-sachverständiger-bremen.de
gruß sv mario

Hallo,
die bisherigen Antworten scheinen mir alle richtig. Allerdings denke ich, dass Schmerzensgeld sich nur auf immateriellen Schaden bezieht, ich würde von Schadensersatz sprechen. Hier blockiert vermutlich die Versicherung und eine Klage müsste auf jeden Fall Erfolg haben. Viel Glück
Kaki47