Hallo,
gibt es in Deutschland ein Recht auf Beförderung durch
öffentliche Verkehrsmittel zur Schule ->Schulbus?), oder sind
für den Schulweg ausschließlich die Eltern verantwortlich?)
Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
Wenn nicht, was passiert, wenn die Eltern keine zumutbare
Möglichkeit haben, das Kind selber zu Schule zu bringen und
abzuholen z.B. weil Vater auf Dienstreise ist und Mutter keine
Fahrerlaubnis hat.
Was wird da als zumutbar angesehen (z.B. laufen,
bzw. mit Fahrrad -> auch im Winter bei Schnee/Eis)?
Es handelt sich um ein Grundschulkind (3.Klasse).
Gruß Uwi
ob es ein Recht auf Schülerbeförderung gibt, hängt m. E. von der entsprechenden Kommune ab.
Aus meiner eigenen Schulzeit (ist ja auch erst 13 Jahre her) gab es Fahrkarten für den Linienverkehr und häufig auch extra eingesetzte Busse, allerdings nicht nach jeder Schulstunde, was entweder eigenverantwortliches Abholen oder Wartezeiten ergab.
Andere Eltern bildeten Fahrgemeinschaften oder kauften ein Taxiunternehmen ein, und geteilt durch x Kinder ist dann der Einzelbetrag nícht mehr so hoch.
Wie ist denn das Umfeld? Gibt es keine öffentlichen Verkehrsmittel? Sollen die Kosten übernommen werden? Oder ist die Schule garnicht zu erreichen oder unzumutbar weit weg?
Sorry, nicht wirklich eine Antwort, aber geht es um die Beförderung an sich oder um die Übernahme der Kosten?
Gruß
Alex
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Grundschüler, die weiter als 2 km von der Schule entfernt wohnen, haben das Recht auf kostenlose Beförderung. Geregelt wird dies durch entsprechende Gesetze der Kommunen.