Angenommen, jemand bucht bei einem Institut eine kostenpflichtige Fortbildung und nimmt an den ersten Unterrichtseinheiten auch teil.
Dann ändert sich etwas in seinem persönlichen Umfeld und er kann aus verschiedenen Gründen diese Fortbildung nicht abschließen.
Die AGB besagen ganz klar, dass in so einem Fall die Kursgebühr nicht zurück erstattet wird. Hat diese Person dann aber ein Anrecht auf die Schulungsunterlagen von den Unterrichtseinheiten, an der nicht teilgenommen werden konnte?
Oder hat man auf diese Schulungsunterlagen nur ein Recht, wenn man auch am Unterricht persönlich teilgenommen hat?
Hat diese Person dann
aber ein Anrecht auf die Schulungsunterlagen von den
Unterrichtseinheiten, an der nicht teilgenommen werden konnte?
Oder hat man auf diese Schulungsunterlagen nur ein Recht, wenn
man auch am Unterricht persönlich teilgenommen hat?
Kommt drauf an, was im Vertrag steht. Wenn die Kursgebühr Unterlagen beinhaltet, hat der Zahlende auch Anspruch drauf. Allerdings können ihm zusätzliche Kosten für den Versand der Unterlagen etc. entstehen.
was sagen denn die AGB im Bezug auf Kursunterlagen? Sollte darin nichts stehen kommt es m.E. darauf an, ob die anderen Teilnehmer kostenfrei Unterlagen bekommen oder nicht (mglw. ist hier etwas im Vertrag enthalten).
Allein die Tatsache, dass jemand an einem Kurs nicht teilnehmen konnte - aber die Gebühren bezahlt hat - rechtfertigt es nicht, ihm die Unterlagen nicht auszuhändigen. Eine Einrede, dass man die Unterlagen nur dann bekommt, wenn man physisch am Unterricht auch teilgenommen hat, würde ich nicht akzeptieren.
Bezüglich der möglichen Kosten für den Versand, schließe ich mich der bisherigen Antwort an.
Im Übrigen hat meine Frau einmal an einem Fernstudium teilgenommen, dies aber in der Mitte abgebrochen. Die Gebühren musste sie vollständig bezahlen (für einen Rücktritt war es bereits zu spät). Ihre vollständigen Unterlagen hat sie dennoch bekommen.