Recht auf sein arbeitsplatz

mal angenommen eine person arbeitet seit seiner zeit als er ausgelernt hat in ein und der selben abteilung und an ein und demselben arbeitsplatz ( sachbearbeiter und das ganze seit 9 jahren ). die person macht ihre arbiet immer gut und zufriedenstellend.

nun, soll diese person den arbeitsplatz räumen und einem frischausgelernten platz machen ( jugendwahn des chefs ). die person soll nun in eine andere abteilung kommen und einen anderen job machen ( der der person gar net gefällt und etwas was sie noch nie vorher gearbeitet hat ). das geld soll beibehalten werden.

die person möchte nun klagen auf den alten arbeitsplatz. gibt es ein recht der gewohnheit oder so irgendwas was der person garantiert das sie ihren arbeitsplatz behält ???

mfg

Hallo Patrick!

Was steht im Anstellungsvertrag? Wurde dort ein bestimmter Arbeitsplatz vereinbart und andere Tätigkeiten im Unternehmen ausgeschlossen? Solche Vereinbarung wäre ungewöhnlich.

die person möchte nun klagen :auf den alten arbeitsplatz. :gibt es ein recht der :gewohnheit…

Nein, gibts nicht.

…oder so irgendwas was der :stuck_out_tongue:erson garantiert das sie :ihren arbeitsplatz behält?

Eine Umsetzung von einem Arbeitsplatz im Unternehmen auf einen anderen Platz mit entfernt ähnlicher Tätigkeit ist überhaupt nicht zu beanstanden.

Im übrigen: Sofern Du gesund bist und nicht mit irgendwelchen Einschränkungen zu kämpfen hast, solltest Du froh sein, auch mal einen neuen Aufgabenbereich zu bekommen. 9 Jahre am gleichen Sachbearbeiterplatz - wird das nicht langsam öde?

Gruß
Wolfgang

Einsatzgebiet
Hi!

die person möchte nun klagen auf den alten arbeitsplatz. gibt
es ein recht der gewohnheit oder so irgendwas was der person
garantiert das sie ihren arbeitsplatz behält ???

In den meisten Arbeits- oder Tarifverträgen ist es geregelt, dass man für andere adäquate Tätigkeiten eingesetzt werden kann. Was steht denn bei Dir im angenommen Fall drin??

Aber auch, wenn da nichts steht, hat der Arbeitgeber etwas, was sich Direktionsrecht nennt!

Nur, wenn ausdrücklich eine bestimmte Tätigkeit im Arbeitsvertrag erwähnt ist, sollte diese verbindlich sein!

Ich habe leider nur ein Urteil eines LAG, also nicht unbedingt bindend, aber vielleicht googlest Du trotzdem mal nach „LAG Mainz 10 Sa 612/04, Urteil vom 12.01.2005“… (habe es nur gedruckt auf Papier vor mir und finde es gerade nicht im Netz)

LG
Guido

Hallo von der SAP Front.

die person möchte nun klagen auf den alten arbeitsplatz. gibt
es ein recht der gewohnheit oder so irgendwas was der person
garantiert das sie ihren arbeitsplatz behält ???

Das sollte wohl nicht der Fall sein. Allerdings dürfen sich ein
paar andere Umstände nicht verschlechtern: http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/newsletter/a…

HTH
mfg M.L.

Hallo!

Was ist denn gegen eine Veränderung und evtl. sogar Verbesserung zu sagen? Wie sind denn die Konditionen? Besser? Sonst wäre es ja Verhandlungssache.

Was sagt der Betriebsrat?

Gruß
Carmen

das geld bleibl gleich. die person kannte sich an ihrem bisherigen arbeitsplatz halt supergut aus und wusste genau was zu machen ist, etc. d.h. sie hatte ein „lockeres“ leben und konnte arbeiten „wie sie wollte“. an dem neuen platz war sie noch nie und muss dann arbeiten machen die sie noch nie vorher gemacht hat. d.h. dann wieder stress pur, einarbeiten, etc. auserdem etwas längere arbeitszeit.

gruss

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Patrick!

hatte ein „lockeres“ leben :und konnte arbeiten „wie sie :wollte“. an dem neuen platz :war sie noch nie und muss :dann arbeiten machen die sie :noch nie vorher gemacht hat.

Der Betreffende sollte das gewohnte lockere Leben einklagen und den frechen Arbeitgeber vom Arbeitsgericht verdonnern lassen, dem Angestellten niemals neue Tätigkeiten zuzumuten. Wenn man schon zur Arbeit erscheint, ist ein streßfreies, lockeres Leben ja wohl das Minimum, das jeder Angestellte erwarten darf.

Ich würde solche Lusche zwar schleunigst an die frische Luft befördern, aber ich hab diesbezüglich auch sehr extreme Ansichten :smile:.

Gruß
Wolfgang

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Hallo,

das geld bleibl gleich. die person kannte sich an ihrem
bisherigen arbeitsplatz halt supergut aus und wusste genau was
zu machen ist, etc. d.h. sie hatte ein „lockeres“ leben und
konnte arbeiten „wie sie wollte“. an dem neuen platz war sie
noch nie und muss dann arbeiten machen die sie noch nie vorher
gemacht hat. d.h. dann wieder stress pur, einarbeiten, etc.
auserdem etwas längere arbeitszeit.

aus deinem Posting schließe ich, dass die Person kurz vor der Rente steht. Wie wäre es, mit dem Chef und den Behörden eine einvernehmliche Vorruhestandsregelung zu finden?

Gruß, Niels

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das geld bleibl gleich. die person kannte sich an ihrem
bisherigen arbeitsplatz halt supergut aus und wusste genau was
zu machen ist, etc. d.h. sie hatte ein „lockeres“ leben und
konnte arbeiten „wie sie wollte“. an dem neuen platz war sie
noch nie und muss dann arbeiten machen die sie noch nie vorher
gemacht hat. d.h. dann wieder stress pur, einarbeiten, etc.
auserdem etwas längere arbeitszeit.

gruss

Daß das Geld gleich bleibt bei längerer Arbeitszeit ist ja Verhandlungssache… Derjenige scheint sich nicht verkaufen zu können??

Er scheint nicht sehr flexibel zu sein. Und immer nach dem Motto „das war 30 Jahre so, das bleibt auch die nächsten 30 Jahre so…“
Man sollte doch froh sein, Arbeit zu haben und einen Chef, der annimmt, man könnte mehr. Alelrdings scheint dem nicht so zu sein.

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