Hallo
Hat ein Mieter ein Recht auf einen Sichtschutz an der zur Wohnung gehörenden Terrasse?
In dem Sinne gemeint, wenn eine vom Vermieter gepflanzte Hecke diesen Zweck eigentlich übernehmen soll, aber nicht ordentlich wächst.
Gruß
Brink
Hallo
Hat ein Mieter ein Recht auf einen Sichtschutz an der zur Wohnung gehörenden Terrasse?
In dem Sinne gemeint, wenn eine vom Vermieter gepflanzte Hecke diesen Zweck eigentlich übernehmen soll, aber nicht ordentlich wächst.
Gruß
Brink
Hallo,
Hat ein Mieter ein Recht auf einen Sichtschutz an der zur
Wohnung gehörenden Terrasse?
In dem Sinne gemeint, wenn eine vom Vermieter gepflanzte Hecke
diesen Zweck eigentlich übernehmen soll, aber nicht ordentlich
wächst.
sofern nicht ausdrücklich so vereinbart: Nein.
Gruß
S.J.
Hallo
Danke für die Antwort.
„ausdrücklich vereinbart“ bedeutet dann vermutlich schriftlich fixiert, oder? Die reine Anpflanzung der Hecke und ein mündlich bei der Besichtigung bestätigter Zweck als Sichtschutz hilft vermutlich nicht? Beziehungsweise, dass die Frage des Mieters bei der Besichtigung nach einer Hecke natürlich mit diesem Hintergrund gestellt wurde und dies auch erwähnt wurde.
Gruß
Brink
Hallo,
„ausdrücklich vereinbart“ bedeutet dann vermutlich schriftlich
fixiert, oder? Die reine Anpflanzung der Hecke und ein
mündlich bei der Besichtigung bestätigter Zweck als
Sichtschutz hilft vermutlich nicht?
auch mündliche Absprachen sind grundsätzlich wirksam, aber im Zweifelsfall deutlich schwerer zu beweisen.
Gruß
S.J.
Danke
Gruß
Brink