Recht auf Strauch in Eigentümergemeinschaft?

Hallo zusammen!

Bei einem Mehrfamilienhaus wird am Dach gearbeitet. Um den Kran aufzustellen wurden Sträucher entfernt.

Hat man als Miteigentümer ein Recht auf eine bestehende Bepflanzung? Dieser Strauch wurde ja nicht mit der Genehmigung der Eigentümer entfernt.

Darf sich ein Eigentümer aus dem Erdgeschoss, der diesen Strauch wieder haben will, an die Hausverwaltung wenden und darauf bestehen?

Vielen Dank!
LG
Yulia

Dieser Strauch wurde ja nicht mit der Genehmigung
der Eigentümer entfernt.

Ach nein? Natürlich ist der Strauch wichtiger als ein intaktes Dach!

Ein wenig Interessenabwägung sollte stattfinden, zumal auch der Bewohner des Erdgeschosses zu einem ideellen Anteil auch Miteigentümer am Dach ist.

ml.