Recht auf Taxi bei Bahnfahrt

Hallo zusammen,

wie sieht es aus, wenn man mit der Bahn fährt und aufgrund einer Verspätung von meinetwegen 20 Minuten den Anschlusszug verpasst, der zufälligerweise auch noch der letzte an diesem Tag ist. Dann besteht doch eigentlich das Recht auf eine Weiterfahrt mit dem Taxi, oder? Und was, wenn die Fahrt bei weit über 80€ liegt? Muss man dann ggf. selbst draufzahlen oder steht einem ein Hotel zu oder noch etwas anderes? Und wie fordert man das dann ein? Im Normalfall haben die Bahn-Schalter zu dieser Zeit ja bereits geschlossen.

Vielen Dank für die Antworten!

Gruß SVM1912

Servus,

die ziemlich umfangreichen Bestimmungen im Einzelnen liest Du Dir besser selber durch, hier sind sie:

http://www.bahn.de/p/view/service/fahrgastrechte/nat…

Solche Dinge wie Taxi oder Hotel sollte man nicht eigenmächtig ohne Rücksprache mit der Bahn angehen. Grade bei so einer Gruppe kann es gut sein, dass die DB einen Bus organisiert, der sie nicht bloß weniger kostet, sondern auch die Reisenden zwar zu spät, aber immerhin ans Ziel bringt.

Züge im Fernverkehr sind immer begleitet, da gibt es Ansprechpartner. Rund um die Uhr besetzt ist die zentrale „Servicenummer“: 0180 6 99 66 33
(20 ct/Anruf aus dem Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max. 60 ct/Anruf)

Nota: Verspätungen von Zügen des Fernverkehrs immer vom Zugbegleiter auf der Fahrkarte bestätigen lassen, Verspätungen von Zügen des Nahverkehrs immer dann, wenn es möglich ist, von ggf. vorhandenen Zugbegleitern oder am „Servicepoint“ (in größeren Bahnhöfen 6 - 24 h besetzt).

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hi,

dazu steht auch was in 9.1.6 der ABB der Bahn. http://www.bahn.de/p/view/home/agb/agb_befoerderungs…

Gruss
K