Recht auf Teilzeit in Zeitarbeit?

Hallo zusammen,

ich bin seit einigen Jahren bei einer Zeitarbeitsfirma fest angestellt. Nun seit fast zwei Jahren in Elternzeit. Eine geplante Rückkehr in den Job ist für März 2011 geplant.

Auf Grund der Kinderbetreuungssituation kann ich jedoch nicht wie früher Vollzeit arbeiten, sondern nur halbtags. Die Kinder wären von 7 bis 14 Uhr betreut.

Mir war immer so, dass ein Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit besteht, wenn gewisse Umstände erfüllt werden. Diese sehe ich bei meinem AG eigentlich erfüllt.
Die 3 Monate Frist zur Einreichung des Teilzeit-Antrags wurden auch eingehalten.

Nun sagt mein AG, dass er diesem Antrag nur nachkommen kann, wenn er einen entsprechenden Einsatz für mich findet, was allerdings sehr unwahrscheinlich ist. Ich müsse erstmal wieder Vollzeit arbeiten und dann könne man schauen, ob man vielleicht etwas in Teilzeit finden würde.

Ist natürlich auf Grund der Kinderbetreuung für mich so nicht umsetzbar.

Was nun? Habe ich wirklich keinen Anspruch auf Teilzeit, da es sich um eine Zeitarbeitsfirma handelt?

Schon jetzt vielen lieben Dank für euren Rat!

Hallo lillian_sunday,

Grundsätzlich schließt eine Anstellung bei einer Zeitarbeitsfirma den Anspruch auf eine Teilzeitstelle nicht aus, außer es stehen wichtige betriebliche Gründe dagegen.

So viel zu den gesetzlichen Grundlagen und der Theorie.

In der Praxis wird das kaum durchsetzbar sein. Teilzeitstellen sind in der Zeitarbeitsbranche eher selten und schwer umzusetzen. Wenn Sie darauf bestehen, werden Sie wahrscheinlich gekündigt und müssen klagen. Damit kommen Sie evtl. durch (ich bin kein Anwalt), aber mehr als eine Abfindung werden Sie nicht bekommen. Leider würde ich Ihnen raten, mit der Zeitarbeitsfirma zusammen zu arbeiten und gemeinsam eine Lösung zu finden, da sonst eine Kündigung droht.

Ich persönlich hatte den Fall noch nicht, würde es aber so einschätzen. In der Praxis wird meistens der Weg des geringsten Widerstandes gegangen und wenn Sie Probleme machen und mit Anwalt etc. drohen, werdne Sie gekündigt. Ihr Vorteil besteht darin, dass Sie schon relativ lange bei der Zeitarbeitsfirma angestellt sind und sie daher sicherlich zu Verhandlungen bereit sind.

Tut mir Leid, dass ich Ihnen nicht wirklich weiterhelfen konnte; aber Theorie und Praxis sind häufig sehr unterschiedlich.

Viele Grüße,

Paula

Hallo Paula,

vielen lieben Dank für die Antwort.

Wie gesagt, wird mir keine Möglichkeit der Teilzeitarbeit in Aussicht gestellt und ich bekomme die Kinder nicht betreut um in Vollzeit arbeiten zu können.

Ich werde wohl meinen Antrag auf Teilzeit noch schriftlich einreichen, bisher hatte ich ja nur versucht mit dem entsprechenden Sachbearbeiter gemeinsam zu einer Lösung zu kommen. Und wenn mir dann eben nichts angeboten werden kann und ich eine Kündigung erhalten sollte, dann ist das eben so.

Da ich keine großen Ambitionen hege über die Zeitarbeitsfirma „irgendwo“ zu landen und dort ursprünglich nur wegen einem bestimmten Einsatz unterschrieben hatte fände ich das nun nicht so tragisch. Alternativbewerbungen laufen auch bereits…

Letzendlich stellt sich mir nur die Frage, ob der AG verlangen kann, dass ich in Vollzeit arbeite?

Danke!

Grundsätzlich haben sie einen Rechtsanspruch auf eine Teilzeitstelle. Diesen müssen sie allerdings zur Not per Arbeitsgericht durchsetzen. Der Arbeitgeber kann diesen Anspruch aus betrieblichen Gründen ablehnen, ist aber ebenfalls dem Arbeitsgericht gegenüber nachweispflichtig. Wenn der AG ( Arbeitgeber ) z.B. nur über Arbeitsplätze im Montagebereich verfügt, könnte er diesen Nachweis führen. Sollten sie jedoch im kaufmännischen Bereich eingesetzt sein, dürfte dieser Nachweis für den AG schwieriger zu erbringen sein.
Das Problem liegt eher darin, dass eine arbeitsgerichtlich herbeigeführte Lösung zwar juristisch korrekt ist, danach aber meist zu einer Verschlechterung des konkreten Arbeitsklimas führt. Ich rate Ihen deshalb, zunächst ein vernünftiges Gespräch mit ihrem AG zu führen, ihre Loyalität zum Ausdruck zu bringen und nach einer gemeinsamen Lösung zu suchen. Sollte sich ihr AG jedoch völlig quer stellen, sollten sie sich einen vernünftigen Anwalt suchen. Ihre Rechtsposition hat dann aber nur den Sinn, eine Kündigung durch den AG juristisch zu erschweren und eine vernünftige Abfindung herauszuhandeln.

dieri

Hallo lillian_sunday,

es kann Sie niemand zu etwas zwingen. Wenn Sie keinen Vollzeiteinsatz wahrnehmen können, sagen Sie das. Im Zweifelsfall werden Sie dann wegen Einsatzverweigerung fristlos gekündigt.

Sprechen Sie mit Ihrem Sachbearbeiter, wie man das noch regeln kann. Allerdings würde ich einem Aufhebungsvertrag nicht zustimmen, da Sie dann Probleme bekommen könnten mit dem Arbeitslosengeld.

Lassen Sie es darauf ankommen und sprechen Sie vielleicht nochmal mit Ihrem Sachbearbeiter beim Arbeitsamt, was der Ihnen raten würde, da ich mich nicht so gut mit den Regelungen für Arbeitslosengeld auskenne.

Ich wünsche Ihnen alles Gute und hoffe, dass Sie bald eine Teilzeitstelle finden.

Viele Grüße,

Paula

Hallo

Sie haben ein Anrecht auf eine Teilzeitbeschäftigung. Der Arbeitgeber respektive die Zeitarbeitsfirma wird natürlich alles tun um das zu verhindern - weil die von Ihnen gewünschten ARbeitszeiten sind schwer zu halten bei wechselnden Einsätzen. Der Arbeitgeber muss schriftlich auf Ihren Antrag auf Teilzeit reagierten und Ihnen mitteilen, daß er keinen Teilzeitarbeitsplatz hat und Ihnen Ihren alten ARbeitsplatz anbieten - was er ja wohl schon getan hat.
Jetzt haben Sie mehrere Möglichkeiten - sie klagen einen Teilzeitarbeitsplatz ein
sie lassen sich kündigen
sie kündigen
sie machen einen aufhebungsvertrag
und und und
ich habe meist die Erfahrung gemacht, daß man sich auf eine Aufhebung einigt und evt. noch eine Abfindung bekommt.
Alles gute

Hallo Lilian,

die Antwort auf Deine Frage ist sehr einfach und doch vielleicht auch schmerzlich, da ich einen ähnlichen Fall vor kurzem im Familienkreis hatte und rechtlich begleitet habe.

Das Teilzeit und Befristungsgesetz ist ein Bundesgesetz, das für alle Branchen, ohne Ausnahme gilt. Du hast also ein Recht auf einen Teilzeitarbeitsplatz, auch in der Zeitarbeit, wenn Dein Arbeitgeber einen hat. Du musst den Antrag schriftlich stellen. Lehnt er diesen ab, das geht nur mit der Begründung, dass er keinen hat, kannst Du entweder Dein Arbeitsverhältnis im ursprünglichen Umfang weiter ausüben (also Vollzeit) oder Du musst kündigen.(Sorry)
Ich rate Dir daher, den Antrag zu stellen; wird dieser abgelehnt brauchst Du gute Argumente, also Teilzeitkolleginnen in der Firma, sodass Du Dich mit einem Rechtsanwalt beraten kannst, um ggf. eine Klage nach TZBefrG einzureichen. Bitte nur mit Rechtschutzversicherung!!! Man wird dann beim Arbeitsgericht einen ersten Termin zur gütlichen Einigung einberufen. Da Du dann Deine Meinung darlegst und der Arbeitgeber seine, wird das Arbeits- verhältnis wahrscheinlich per Urteil aufgehoben und Du hast wenigstens das Recht auf ALG1. ACHTUNG!!! Bei Kündigung, Nicht-zur-Arbeit-gehen, Aufhebungsvertrag droht Dir eine Sperre beim Arbeitslosengeld.

Viel Glück und Geschick

Grundsätzlich besteht das Recht nach Ende der Elternzeit wieder den Job zu bekommen den man vorher hatte. Einer Reduzierung auf eine Teilzeittätigkeit kann der AG zustimmen muss er aber nicht. Wenn betriebliche Belange dagegen sprechen kann der AG auf die Erfüllung des Vetrages pochen. Da Kundenaufträge ( zumindest im produzierenden Gewerbe ) meist in Vollzeit zu verrichten sind ist es tatsächlich für deinen AG sehr schwierig einen entsprechenden Auftrag zu finden.

Somit bleiben bei einer erfolglosen Akquise nur 2 Möglichkeiten: Entweder wieder in Vollzeit arbeiten oder den Job kündigen.

Hallo Lillian,

Du hast mich tatsächlich auf dem „falschen Fuß“ erwischt… Ich fürchte, ich kann Dir keinen Rat geben. Ich habe in mehr als 15 Jahren Zeitarbeit noch nie eine solche Situation zu lösen gehabt… Sorry.
Möglich, dass der Tarifrahmen darauf eine Antwort hat? Es ist für eine „normale“ Zeitarbeitsfirma selten, dass Teilzeitjobs angeboten werden können. (Es rechnet sich meist nicht) Aber die juristische Lage ist mir ehrlich gesagt nicht bekannt.
Vielleicht hast Du Lust mir zu schreiben, was die „Kollegen“ hier raten? Vielen Dank und viel Glück!
Grüße marineblau

Hallo,

leider hatte ich noch keinen solchen Fall und finde es schwer dann darauf zu antworten.
Sorry.
Hoffe jemand anderes kann helfen.

Hallo,

hier ein auszug aus einer anderen Internetseite:
„Nach § 8 desTeilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) hat grundsätzlich jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Verringerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit, mit Ausnahme der Beamten. Eben jenes Gesetz besagt aber auch, dass der Anspruch ausgeschlossen sein kann, wenn betriebliche Gründe entgegenstehen.“

Ich denke das es innerhalb der Zeitarbeit genügend betriebliche Gründe gibt. ZB. das es zu wenig geeignete Aufträge gibt und der AN sich somit nicht mehr rechnet. VG

Sorry das ist leider nicht mein Themengebiet. Viel Glück trotzdem.