Hallo zusammen,
ich bin seit einigen Jahren bei einer Zeitarbeitsfirma fest angestellt. Nun seit fast zwei Jahren in Elternzeit. Eine geplante Rückkehr in den Job ist für März 2011 geplant.
Auf Grund der Kinderbetreuungssituation kann ich jedoch nicht wie früher Vollzeit arbeiten, sondern nur halbtags. Die Kinder wären von 7 bis 14 Uhr betreut.
Mir war immer so, dass ein Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit besteht, wenn gewisse Umstände erfüllt werden. Diese sehe ich bei meinem AG eigentlich erfüllt.
Die 3 Monate Frist zur Einreichung des Teilzeit-Antrags wurden auch eingehalten.
Nun sagt mein AG, dass er diesem Antrag nur nachkommen kann, wenn er einen entsprechenden Einsatz für mich findet, was allerdings sehr unwahrscheinlich ist. Ich müsse erstmal wieder Vollzeit arbeiten und dann könne man schauen, ob man vielleicht etwas in Teilzeit finden würde.
Ist natürlich auf Grund der Kinderbetreuung für mich so nicht umsetzbar.
Was nun? Habe ich wirklich keinen Anspruch auf Teilzeit, da es sich um eine Zeitarbeitsfirma handelt?
Schon jetzt vielen lieben Dank für euren Rat!