Recht auf Teilzeit

Hallo,

gibt es ein Recht auf Arbeitszeitverkürzung, d.h. also auf Teilzeitarbeit (natürlich ohne Lohnausgleich :wink:)

darf der Arbeitgeber den, der Stunden reduziert ( z.B. von Vollzeit auf 60%), zwangsweise in eine niedrigere Lohngruppe versetzen, mit dem Argument, in Teilzeit arbeitet man automatisch auch qualitativ schlechter?

Danke für eure Tipps!

Hallo,

gibt es ein Recht auf Arbeitszeitverkürzung, d.h. also auf
Teilzeitarbeit (natürlich ohne Lohnausgleich :wink:)

Ja, unter bestimmten Bedingungen. Die Grundlage findest Du hier.
http://bundesrecht.juris.de/tzbfg/index.html

darf der Arbeitgeber den, der Stunden reduziert ( z.B. von
Vollzeit auf 60%), zwangsweise in eine niedrigere Lohngruppe
versetzen, mit dem Argument, in Teilzeit arbeitet man
automatisch auch qualitativ schlechter?

Nein, außer der Arbeitszeit darf sich nichts ändern, wenn es nach TzBfG geht.

Danke für eure Tipps!

Gern geschehen

&Tschüß

Wolfgang

Hallo

Nein, außer der Arbeitszeit darf sich nichts ändern, wenn es
nach TzBfG geht.

Das klingt ein wenig verwirrend. Natürlich kann sich noch anderes ändern. Der Urlaubsanspruch zum Beispiel ändert sich oft gleichzeitig antsprechend. Auch nachteilige Änderungen sind denkbar, solange (Zitat TzBfG:smile: „sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen.“ Die hier vom AG angeführte Begründung „in Teilzeit arbeitet man automatisch auch qualitativ schlechter“ ist natürlich aber kein rechtfertigender Sachgrund, sondern einfach nur Quatsch.

Gruß,
LeoLo