Person A, ALG2 bezieher hat ja Gesetzlich ein Recht darauf eine Begleitperson mit zum Gespräch zur ARGE zu nehmen.
Hat Person A das Recht anstatt einen Begleiter mitzunehmen das Gespräch zu Beweiszwecken aufzuzeichnen?
Person A, ALG2 bezieher hat ja Gesetzlich ein Recht darauf eine Begleitperson mit zum Gespräch zur ARGE zu nehmen.
Hat Person A das Recht anstatt einen Begleiter mitzunehmen das Gespräch zu Beweiszwecken aufzuzeichnen?
klare Antwort nein. das recht har er nicht. aber person a kann sich notizen von dem gespräch machen und darum bitten, diese als Aktennotiz aufnehmen zu lassen. somit wäre die aufzeichnung dann in seiner argeakte.
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Wenn du Deinen Gesprächspartner fragst, und der damit einverstanden ist warum nicht.
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