Recht auf Tonaufzeichnung?

Person A, ALG2 bezieher hat ja Gesetzlich ein Recht darauf eine Begleitperson mit zum Gespräch zur ARGE zu nehmen.

Hat Person A das Recht anstatt einen Begleiter mitzunehmen das Gespräch zu Beweiszwecken aufzuzeichnen?

klare Antwort nein. das recht har er nicht. aber person a kann sich notizen von dem gespräch machen und darum bitten, diese als Aktennotiz aufnehmen zu lassen. somit wäre die aufzeichnung dann in seiner argeakte.

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Wenn du Deinen Gesprächspartner fragst, und der damit einverstanden ist warum nicht.

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