Hat ein Arbeiter ein recht auf Überstunden am Samstag, wenn dieser 5 Jahre jeden Samstag arbeiten muste/durfte (besondere Samstagsvergütung)? Jetzt soll der Arbeiter nur noch an einem oder zwei Samstagen arbeiten kommen, womit dann natürlich auch die Vergütung enfällt.
hallo,
wohl kaum. mehrarbeit und überstunden sind ja, wie der begriff schon sagt, über das „normale maß“ hinausgehende arbeitszeit. und sofern vertraglich nicht vereinbart wurde, daß der an am samstag zu arbeiten hat, kann er sich auch nicht darauf berufen, daß er das weiterhin will.
menge der arbeit über das reguläre vertragliche maß hinaus ist sache des ag, und wenn er das nicht mehr für nötig erachtet, dann ist das eben so.
stell dir mal vor, jeder, der grade „klamm“ wäre, ginge zum chef und würde fordern, nach gusto mehr arbeiten zu dürfen, bis er soviel geld zusammen hat, wie er braucht… *ggg*
saludos, borito
Hallo (= freundliche Anrede)
Es ist durchaus denkbar, daß diese lange Zeit der kontinuierlichen Samstagsarbeit ein arbeitsvertragliches Recht auf diese Beschäftigung bedingt. Das wäre unter Hinzuziehung aller vertraglichen Grundlagen am besten fachanwaltlich vor Ort zu prüfen.
Wenn ein BR existiert, sollte man da zuerst aufschlagen. Existiert kein BR, sollte man darüber nachdenken, dies zu ändern.
Wenn man in der Gewererkschaft ist, sollte man mit dieser Kontakt aufnehmen. Wenn man nicht in der Gewerkschaft ist, sollte man darüber nachdenken, dies zu ändern.
Gruß,
LeoLo
hallo leolo,
ist das wirklich auch so, wenn zwar jeden samstag gearbeitet würde, aber immer wieder darauf hingewiesen würde, daß es mehrarbeit/überstunden waren?
was du geschildert hast, ist mir gängig, wenn das in „gewohnheit“ übergegangen ist und nicht mehr gesondert erwähnt würde. aber wie sähe das aus, wenn der ag jedes mal überstunden „neu anordnet“?
danke + grüße, borito
Guten morgen LeoLeo,
diese Wahrscheinlichkeit halte ich für verschwindend gering, insbesondere da im Arbeitsvertrag oder sonstigen wirksamen Tarifverträgen, die Arbeitszeit in Ihrer Stundenzahl geregelt ist.
Einen Anspruch auf 5 Stunden mehr die Woche dürfte es da wohl eher nicht geben.
Gruss Ivo
Hallo
In der Regel ist es schwierig, ein Recht auf Überstunden einzufordern. Auch bzgl einer vertraglich nicht fixierten Verteilung der Arbeitszeit ein „Gewohnheitsrecht“ abzuleiten, führt nicht zwingend zum Erfolg. Daher sagte ich ausdrücklich „könnte“ und daß man alle Details fachanwaltlich vor Ort prüfen muß.
Es würde hier den Rahmen sprengen, wenn man alle möglichen Konstellationen durchspielt. Ich glaube aber nicht, daß ein AG über mehrere Jahre kontinuierlich jedes mal Überstunden exakt gleich anordnet. Und wenn doch, denke ich nicht, daß ihn das rettet 
Gruß,
LeoLo
hi,
danke für die ergänzende antwort!
saludos, borito