mich würde intressieren ob man das Recht hat Schuhe mit Pfeningabsätzen (Preis ca.50 Euro) uzutauschen, wenn bereits nach einer Woche nach dem Kauf die Sohle so abgegangen ist, dass der Stift der Besohlung stecken geblieben ist.
Eine neue Besohlung würde weitere 8 Euro kosten.
Ist das wirklich normaler Verschleiß oder hätte man dann das Recht die Schuhe umzutauschen?
mich würde intressieren ob man das Recht hat Schuhe mit
Pfeningabsätzen (Preis ca.50 Euro) uzutauschen, wenn bereits
nach einer Woche nach dem Kauf die Sohle so abgegangen ist,
dass der Stift der Besohlung stecken geblieben ist.
man hat das Recht auf Nachbesserung in Form einer mangelfreien Sache oder einer Reparatur, wenn die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war. Ob das hier der Fall ist, kann sicher eher ein Schuster oder Schuhmacher als ein Jurist beantworten. Insofern wäre die Frage sicher in einem anderen Brett zunächst besser aufgehoben.
ich bin der Meinung, man hat Anspruch auf neue Schuhe wenn solche Dinge schon nach einer Woche passieren.
Hoffentlich ist der Bon noch da, dann hat man die besten Chancen auf Ersatz.
Normalerweise muß ein Händler mindestens für 6 Monate gewährleisten, daß ein bei ihm gekaufter Artikel auch funktioniert wie er soll und nicht gleich kaputt geht.
LG
Marion
man hat das Recht auf Nachbesserung in Form einer mangelfreien
Sache oder einer Reparatur, wenn die Sache bereits bei
Gefahrübergang mangelhaft war. Ob das hier der Fall ist, kann
sicher eher ein Schuster oder Schuhmacher als ein Jurist
beantworten. Insofern wäre die Frage sicher in einem anderen
Brett zunächst besser aufgehoben.
ich bin der Meinung, man hat Anspruch auf neue Schuhe wenn
solche Dinge schon nach einer Woche passieren.
deine Meinung in allen Ehren, hier ist diese aber irrelevant, denn hier geht es nicht um Meinungen sondern um Gesetze.
Normalerweise muß ein Händler mindestens für 6 Monate
gewährleisten, daß ein bei ihm gekaufter Artikel auch
funktioniert wie er soll und nicht gleich kaputt geht.
Nein. Muss er definitiv nicht. Du unterliegst hier dem unausrottbaren Irrglauben, dass eine Sache nach dem Gesetz eine bestimmte Zeit „halten“ muss. Der Gesetzgeber verpflichtet den Verkäufer lediglich die Sache frei von Mängeln zu übergeben. Ergo kann der Käufer auch nur Ansprüche stellen, wenn der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war. Dafür trägt der Käufer auch grundsätzlich die Beweislast.
Nein. Muss er definitiv nicht. Du unterliegst hier dem
unausrottbaren Irrglauben, dass eine Sache nach dem Gesetz
eine bestimmte Zeit „halten“ muss. Der Gesetzgeber
verpflichtet den Verkäufer lediglich die Sache frei von
Mängeln zu übergeben. Ergo kann der Käufer
auch nur Ansprüche stellen, wenn der Mangel bereits
bei Übergabe vorhanden war. Dafür trägt der Käufer
auch grundsätzlich die Beweislast.
Hallo S.J.
Ich dachte das Gesetz wäre vor einigen Jahren zu Gunsten des Verbrauchers geändert worden, weswegen es ja die 6 Monate Gewährleistung gibt und die insgesamt 2 Jahre Garantie…oder umgekehrt…irgendwie hatte ich das damals so verstanden als die Gesetze geändert wurden…das ging doch ganz klar in Richtung Verbraucherschutz, oder wurde das wieder gekippt?
Ich dachte das Gesetz wäre vor einigen Jahren zu Gunsten des
Verbrauchers geändert worden, weswegen es ja die 6 Monate
Gewährleistung gibt und die insgesamt 2 Jahre Garantie…oder
umgekehrt…irgendwie hatte ich das damals so verstanden als
die Gesetze geändert wurden…das ging doch ganz klar in
Richtung Verbraucherschutz, oder wurde das wieder gekippt?
Und wenn dies bereits (zwei mal) getan wurde und man von der Ladenbesitzerin gesagt bekommt, dass dies ein „normaler“ Verschleiß ist und sie die Schuhe weder reparieren noch umtauschen wollen?
Und wenn dies bereits (zwei mal) getan wurde und man von der
Ladenbesitzerin gesagt bekommt, dass dies ein „normaler“
Verschleiß ist und sie die Schuhe weder reparieren noch
umtauschen wollen?
Dann gibt es nur noch drei Möglichkeiten:
a) Nochmal hingehen und versuchen zu diskutieren. 'Für Sie ist das nicht viel Geld, aber für mich… Werbung für guten Service… bin doch guter Kunde… können das ja auch umtauschen beim Hersteller… Lieber im guten…"
b) das ganze vergessen und den Laden in Zukunft nicht mehr betreten.
c) einen Anwalt mit der Sache beauftragen, dazu einen Gutachter, und das ganze ggf. bis vor Gericht bringen.
Ist natürlich die Frage, wie gut die Chancen sind und ob sich das Risiko lohnt. Das kann aus der Ferne niemand beurteilen. Mein Bauch tendiert zu a), danach zu b).
Aber: ianal.
Gruß
loderunner
Wieso?
Das untenstehende ist doch genau das was ich meinte.
Beim Verbrauchsgüterkauf gilt für die ersten sechs Monate nach dem Kauf eine Beweislastumkehr, d. h. es wird davon ausgegangen, daß der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufs schon bestand. Der Verkäufer muß das Gegenteil beweisen (§476 BGB).
Wieso?
Das untenstehende ist doch genau das was ich meinte.
Beim Verbrauchsgüterkauf gilt für die ersten sechs Monate nach
dem Kauf eine Beweislastumkehr, d. h. es wird davon
ausgegangen, daß der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufs schon
bestand. Der Verkäufer muß das Gegenteil beweisen (§476 BGB).
Der Käufer muss in jedem Fall beweisen, dass ein Sachmangel vorliegt und nicht etwa unsachgemäße Verwendung, Verschleiß etc. Ist dies geklärt, wird nach dem BGB vermutet, dass dieser Mangel bereits bei Gefahrübergang vorhanden war. Nichts anderes steht im Gesetz. Es ist keineswegs so, dass bei jedem Defekt, der binnen 6 Monaten nach Kauf auftritt, angenommen wird, dass es sich um einen Sachmangel handelt. Zudem solltest du auch komplett zitieren, denn im 476 heißt es weiter "[…] es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar."
Es handelt sich doch um Gebrauchsgüter…
Was damit natürlich überhaupt nichts zu tun hat. Siehe § 474 BGB.
Laut Vika bist Du Verkäuferin. Ich hoffe für deinen Arbeitgeber, dass du deine vermeintlichen Kenntnisse nicht in der Praxis anwendest.
Laut Vika bist Du Verkäuferin. Ich hoffe für deinen
Arbeitgeber, dass du deine vermeintlichen Kenntnisse nicht in
der Praxis anwendest.
Gruß
S.J.
Das muß ich auch nicht zwangsläufig nur weil ich Verkäuferin bin, ich arbeite im LEH, da wird selten was umgetauscht und wenn, dann sind wir selbstverständlich sehr kulant gegenüber dem Kunden