Recht auf Umzug innerhalb eines Hauses?

Hallo, ich wohne in einem Schüler und Praktikanten wohnheim. Wir bewohnen ein Haus mit 2 Haushälften, in jeder hälfte gibt es 5 Mietzimmer. Wohnzimmer Küche, usw gemeinschaftsbenutzung.

Ich bewohne momentan das Zimmer im Erdgeschoss, als einziger, in dem es sehr laut ist, da man vom Wohnzimmer, Küche, Gang und Garten alles mitbekommt.

Wenn die Haustüre Klingelt bin ich der erste der sie aufmacht, an das Telefon im Erdgeschoss bin ich auch gebunden und der erste anlaufpunkt morgens um halb 4 wenn die Betrunkenen Nachbarn an mein fenster klopfen und fragen ob ich noch lust aufn bier habe.

Das alles stört mich nicht sehr, jedoch wohne ich schon 3 Jahre hier.

Und im Blick der Ausbildung werde ich noch weitere 2 Jahre hier wohnen.

Meine Frage ist nun:

Ist es mein Recht, einen Umzug innerhalb des Hauses zu beanstanden?
Oder hat die Hausverwaltung das recht zu sagen das dies nicht möglich ist. Da evtl zu großer aufwand bzgl des Schriftlichen so wie des finanziellen erst bearbeitet werden müssen.

Über eine antwort würde ich mich freuen, ich hätte gerne ein Zimmer im ersten oder zweiten stock.

Der Umzug war früher schon möglich, ich glaube vor 3 Jahren wurde das letztemal umgezogen, auch innerhalb des Hauses.

Vielen Dank

greetings,
Klaus

Ciao Klaus,

da solltest auf Diplomatie setzen. Ich kann mir keinen Rechtsanspruchvorstellen der deinen Vermieter zu einem solchen Umzug zwingen könnte.

Du hast einen Mietvertrag für eine Zimmer. Dieser vertrag wird eingehalten. Vermutlich ist es gar so, dass wenn du zu sehr drängst du den Mietanspruch verlierrst.
Häufig ist der Anspruch auf einen Wohnheimplatz zeitlich begrenzt und keineswegs auf die Studien- oder Ausbildungsdauer bezogen. Vielmehr soll er einem den Start an einem neuen Wohnort erleichtern. Nach Möglichkeit ist das Studentwerk dann häufig jedoch kullant.

Mein Rat: bring im Vorfeld in Erfahrung wann wer auszieht. Kontaktiere die betroffene Mietpartei und den Vermieter und mach ihm einen Vorschlag, so dass für ihn ein Wohungswechsel interessant sein kann. Bsp: du renovierst dein altes Zimmer und ggf das neue? So ist es auch für den Vermieter interessant einem Wohungswechsel zu zustimmen.

Viel Erfolg!
cumar

Hallo,

diese Frage lässt sich nicht klärend beantworten. Zum einen könnten andere Zimmer höhere Preise haben, hier sollten Sie ihren Hausverwalter ansprechen. Sollte ein anderes Zimmer leerstehen wäre dies von der Verwaltung sicher kein großer Aufwand. Rein rechtlich ist er generell nicht dazu verpflichtet ihrem Wunsch nachzukommen.

MfG.

hallo,

ob du ein anrecht auf einen umzug hast, weiß ich auch nicht so recht. es müsste ja im mietvertrag was drinstehen, ob du EIN zimmer mietest oder DIESES zimmer. aber ich würde einfach mal bei der hausverwaltung anfragen, notfalls auch mit nachdruck. die werden einen langjährigen mieter, der ihnen keinen ärger gemacht hat, doch nicht ziehen lassen, bloß weil er tauschen will. wäre noch die frage, ob anderswo grade ein zimmer frei ist oder du jemanden überzeugen musst davon, dass er mit dir tauschen will. aus dem allgemeinen mietrecht wüsste ich für diese situation aber nichts bindendes.
viel glück.
s.

hallo,
also ein recht drauf hasdt du wohl nicht,aber ne anfrage bei der verwaltung kann doch nicht schaden?
viel glück!

Hallo,

hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

Mietrechtliche Probleme bei WG’s oder ähnlich gelagerten Mietverhältnisse (wie bei dir) sind nicht ganz so mein „Fachgebiet“…

MfG schoerschi

Hallo Klaus,
beanstande erst die Lärmbelästigung durch die Betrunkenen. Dann schlage als Lösung den Umzug vor. Sollte die Hausverwaltung sich weigern,kündige eine Mietkürzung an. Dazu müsstest du dann ein Protokoll über die Belästigungen anfertigen.
Viele Grüße
Llissy

Lieber Fragesteller!
Ihr Problem ist die Störung, sogar Belästigung durch Dritten. Natürlich können Sie einen Unzug im Hause beantragen. Genauso kann der Vermieter Ihr Ansinnen wegen Überbelegung ablehnen. Sollte aber Platz für Sie im Hause sein, dann steht einem Umzug nichts im Wege, allerdings immer mit Zustimmung des Vermieters.
Eine gütliche Übereinkunft ist dabei Voraussetzung.
Sehen Sie zu, dass Sie mit dem Vermieter einig werden.
Vermeiden Sie dabei Aufregungen.
Ein Argument Ihrerseits könnte die Dauer Ihres Aufenthaltes sein; aber auch das Argument der Störung
Ihrer Ausbildung (lernen in der Freizeit.
Ein Rechtsanspruch Ihrerseits besteht nicht.
Mit freundlichem Gruß, „Großer Sucher“.

Hallo,
es tut mir leid, aber dazu kann ich leider nichts sagen. Sorry und Gruß
Daylighter

Hallo Klaus,
sicher hast Du ja einen Mietvartrag. Da steht sicher auch was über Kündigungsmodalitäten drin. Aber dazu später.
Ich denke mal, dass der Umzug innerhalb des Hauses davon abhängig ist, ob denn überhaupt im Haus eine passende Wohnung oder ein Zimmer frei ist. Wenn das so ist, würde ich mich mit dem Vermieter unterhalten und mich um dieses Zimmer bewerben. Dabei kannst Du ja aus die Geräuschsituation hinweisen. Du kannst ja auch darauf hinweisen, dass Du für Deine Ausbildung etwas mehr Ruhe benötigst.
Schreiberei, bzw. Verwaltungsaufwand entsteht ja eigentlich nicht, es sei denn, die Miete wird von einer sozialen Einrichtung bezahlt und der Mietpreis für das Zimmer würde sich ändern. Aber auch das sollte heutzutage kein Problem mehr sein.
Nun zu der Kündigung, die wäre nur erforderlich, wenn Du einen neuen Mietvertrag für ein anderes Zimmer bekommen würdest. Aber auch da solltest Du dich zuerst mit deinem Vermieter unterhalten.
In jedem Falle ist ein vernünftiges Gespräch mit dem Vermieter, in dem Du Deine Sorgen ausbreitest, die beste Lösung.
Viel Erfolg und beste Grüße, Hubert Steiger.

Danke vielmals, meine fragen wurden geklärt. es gibt also keinen Rechtlichen Anspruch.

die lärmbelästigung werde ich nicht anprangern da ich mich mit meinen nachbarn verstehe^^

die miete beträgt 106 euro und ist von Zimmer zu Zimmer verschieden aufgrund der größe.
Es handelt sich um ein Schüler wohnheim, eine Kündigung erwarte ich nicht, ich bin im Sozialen bereich tätig und wenn ein entgültiges Nein folgt werde ich das akzeptieren und nicht darum anfechten meinen willen zu bekommen.

Ich danke vielmals für die antwort.

Danke vielmals, meine fragen wurden geklärt. es gibt also keinen Rechtlichen Anspruch.

die lärmbelästigung werde ich nicht anprangern da ich mich mit meinen nachbarn verstehe^^

die miete beträgt 106 euro und ist von Zimmer zu Zimmer verschieden aufgrund der größe.
Es handelt sich um ein Schüler wohnheim, eine Kündigung erwarte ich nicht, ich bin im Sozialen bereich tätig und wenn ein entgültiges Nein folgt werde ich das akzeptieren und nicht darum anfechten meinen willen zu bekommen.

Ich danke vielmals für die antwort…

Danke vielmals, meine fragen wurden geklärt. es gibt also keinen Rechtlichen Anspruch.

die lärmbelästigung werde ich nicht anprangern da ich mich mit meinen nachbarn verstehe^^

die miete beträgt 106 euro und ist von Zimmer zu Zimmer verschieden aufgrund der größe.
Es handelt sich um ein Schüler wohnheim, eine Kündigung erwarte ich nicht, ich bin im Sozialen bereich tätig und wenn ein entgültiges Nein folgt werde ich das akzeptieren und nicht darum anfechten meinen willen zu bekommen.

Ich danke vielmals für die antwort…

Danke vielmals, meine fragen wurden geklärt. es gibt also keinen Rechtlichen Anspruch.

die lärmbelästigung werde ich nicht anprangern da ich mich mit meinen nachbarn verstehe^^

die miete beträgt 106 euro und ist von Zimmer zu Zimmer verschieden aufgrund der größe.
Es handelt sich um ein Schüler wohnheim, eine Kündigung erwarte ich nicht, ich bin im Sozialen bereich tätig und wenn ein entgültiges Nein folgt werde ich das akzeptieren und nicht darum anfechten meinen willen zu bekommen.

Ich danke vielmals für die antwort…

Danke vielmals, meine fragen wurden geklärt. es gibt also keinen Rechtlichen Anspruch.

die lärmbelästigung werde ich nicht anprangern da ich mich mit meinen nachbarn verstehe^^

die miete beträgt 106 euro und ist von Zimmer zu Zimmer verschieden aufgrund der größe.
Es handelt sich um ein Schüler wohnheim, eine Kündigung erwarte ich nicht, ich bin im Sozialen bereich tätig und wenn ein entgültiges Nein folgt werde ich das akzeptieren und nicht darum anfechten meinen willen zu bekommen.

Ich danke vielmals für die antwort…

Hallo,

ein Recht auf Umzug sehe ich nicht. Es steht Ihnen natürlich frei, den Mietvetrag zu kündigen und ein neues Mietverhältnis für ein anderes Zimmer einzugehen. Aber der Vermieter muss Ihnen ja nichts Neues vermieten. Da haben Sie nicht mehr Rechte als jeder andere.

Manchmal hilft aber eine freundliche Anfrage.

Tut mir leid.

Hallo Klaus,

einen Rechtsanspruch das Zimmer zu wechseln hast Du nicht.Ich sehe aber keinen Grund, dass die Hausverwaltung bei etwas dagegen haben sollte, die werden schließlich für Schriftverkehr und ähnliches bezahlt. Schreibe denen einfach einen Brief in dem du dein Anliegen schilderst und warte die Reaktion ab.

MfG hubu

Ein „Recht auf Umzug“ ist mir nicht bekannt, sehr wohl aber ein Recht auf Mängelbeseitigung. Telefonklingeln, Lärm etc. gehören im allgemeinen auch dazu. Muss aber individuell betrachtet werden und hängt von den Gesamtumständen ab. Gibt es z.B. eine Hausordnung?

Was sagt denn die Hausverwaltung zu Deinem Wunsch?

Viele Grüße,
FvS

Also ich würde einfach mal nachfragen ob ein Zimmer oben frei ist und ob du nicht in ein oberes ziehen dürftest da es dir da einfach zu laut ist. Fragen kostet nichts :smile:
Grüße und viel Erfolg
Petra