Hallo, hat man das Recht Urlaub zu machen, wenn man ALG I bezieht? Ich habe ja Familie und möchte gemeinsam mit ihnen ein paar Tage wegfahren. Ich hatte noch nie frei und war auch nie krank geschrieben.
Hallo,
Auch als Arbeitsuchender hat man 24 Grundurlaub und kann diese beanspruchen.
Wie in einem Betrieb muß der Urlaub dem AA bekannt gegeben werden, da man in dieser Zeit ja nicht vermittelbar ist. Tut man das nicht und es steht ein Job zur verfügung kann das ALG fpr 3 Monate gesperrt werden.
karli3
Hallo, hat man das Recht Urlaub zu machen, wenn man ALG I
bezieht? Ich habe ja Familie und möchte gemeinsam mit ihnen
ein paar Tage wegfahren. Ich hatte noch nie frei und war auch
nie krank geschrieben.
Danke für die Antwort, ich werde diese Information meinem Rechtsanwaltweitergeben. Geht dann das Arbeitslosengeld ungekürzt weiter? Ich bin zu 80% gehbehindert und kann mir keine Kürzung leisten, da meine Erkrankung unmengen von Geld verschlingt.
Natürlich geht Dein ALG weiter, es ist nur wichtig dem Amt mitzuteilen von wann bis wann Du Deinen Urlaub beanspruchst. Erreichbar mußt Du für diese Zeit nicht sein, ist ja Urlaub, Du mußt also Dein Reiseziel nicht angeben. Da fragen sie gerne danach, weil sie neugierig sind.
karli3
Einen „Urlaubsanspruch“ im eigentlichen Sinne, wie er
einem Arbeitnehmer während seines Beschäftigungsverhältnisses
zusteht, haben Sie nicht, denn das Recht der
Arbeitslosenversicherung kennt den Begriff „Urlaub“
nicht. Trotzdem können Sie verreisen, wenn Sie arbeitslos
sind. Allerdings können Sie während Ihres Urlaubs nur für
längstens drei Wochen im Kalenderjahr Arbeitslosengeld
erhalten.
Was ist zu beachten?
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld bleibt für die Dauer der
Reise nur bestehen, wenn die Agentur für Arbeit vorher
zugestimmt hat. Die Reise muss deshalb zuvor beantragt
werden.
Der Antrag auf „Urlaub“ (Ortsabwesenheit) kann nicht
langfristig gestellt werden – denn die Agentur für Arbeit
muss vorhersehen können, welche Vermittlungsaussichten
für die Zeit der geplanten Abwesenheit bestehen.
Die Zustimmung sollten Sie deshalb möglichst innerhalb
einer Woche vor der geplanten Reise beantragen. Sie
werden sofort informiert, ob die Agentur für Arbeit einer
Reise zustimmt.
Wann wird Ihrem Antrag nicht zugestimmt?
Wenn eine Reise/Abwesenheit die berufliche Eingliederung
beeinträchtigen würde (z.B. wenn wegen der Abwesenheit
Vorstellungsgespräche bei Arbeitgebern oder die
Teilnahme an beruflichen Bildungsmaßnahmen verhindert
bzw. verzögert würden), wird die Agentur für Arbeit nicht
zustimmen.
Ist eine länger als drei Wochen
andauernde Reise möglich?
Die Agentur für Arbeit kann einer Abwesenheit für die Dauervon längstens sechs zusammenhängenden Wochen innerhalbeines Kalenderjahres zustimmen. Arbeitslosengeld
kann aber nur bis zum Ablauf der dritten Woche gezahlt
werden. Wenn Sie eine mehr als sechswöchige Reise
planen, besteht für die gesamte Zeit der Reise kein
Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Quelle: Arbeitsagentur.de