Recht auf Urlaub bei Kündigung

Hallo Forum,

nehmen wir an ein Arbeitnehmer kündigt zum 31.03.2006. Aus dem Jahr 2005 besteht noch Resturlaub von 15 Tagen und antlg. für 2006 6 Tage. Also hat er Gesamt noch 21 Tage Urlaub.

Muss der Arbeitgeber den Urlaub genehmigen, d. h. wäre der letzte Arbeitstag der 02.03.2006?

Wenn ja, wo steht das?

Vielen Dank im Voraus.

Gruß Reni

Auch hallo.

nehmen wir an ein Arbeitnehmer kündigt zum 31.03.2006. :Aus dem
Jahr 2005 besteht noch Resturlaub von 15 Tagen und :antlg. für
2006 6 Tage. Also hat er Gesamt noch 21 Tage Urlaub.

Muss der Arbeitgeber den Urlaub genehmigen, d. h. wäre :der
letzte Arbeitstag der 02.03.2006?

Unter Beachtung der Seite http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt… heisst die Antwort: grundsätzlich ja.

HTH
mfg M.L.

Hallo M.L.,

vielen Dank für Deine Info, bzw. den Link.

Soweit war ich auch schon. Aber da steht halt nicht, dass der Arbeitgeber den Urlaub genehmigen MUSS. Auch hier kommen wieder die betrieblichen Belange ins Spiel und nehmen wir an, dass der Betrieb durchaus ein großes Problem hätte wenn der Arbeitnehmer in 3 Wochen weg ist.

Oder habe ich was überlesen?

Gruß Reni

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Hallo nochmal.

vielen Dank für Deine Info, bzw. den Link.

Keine Ursache :smile:

Soweit war ich auch schon. Aber da steht halt nicht, :dass der
Arbeitgeber den Urlaub genehmigen MUSS. Auch hier :kommen
wieder die betrieblichen Belange ins Spiel und nehmen :wir an,
dass der Betrieb durchaus ein großes Problem hätte wenn :der
Arbeitnehmer in 3 Wochen weg ist.

‚Grundsätzlich‘ heisst übrigens, dass keine zu beachtenden Besonderheiten vorliegen. Aber die Originalfrage hatte hier keine Einschränkungen erkennen lassen. Und welcher Natur sind die Probleme ?

Oder habe ich was überlesen?

Eigentlich nicht. Vielleicht hilft das hier auch noch weiter: http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt…
-> „Darf der Arbeitgeber eine bereits erteilte Urlaubsgenehmigung wieder zurückziehen?“ Man kann also bei gravierenden Problemen davon ausgehen, dass der Urlaub vielleicht nicht vollständig genehmigt wird.

HTH
mfg M.L.

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… für Deine Antworten.

Hilft schon mal weiter.

Gruß Reni

Hallo

Muss der Arbeitgeber den Urlaub genehmigen, d. h. wäre der
letzte Arbeitstag der 02.03.2006?

Soweit vertraglich nichts anderes wirksam vereinbart ist, muß der Resturlaub aus dem Vorjahr bis 31.03. beantragt, gewährt und genommen werden. Der Teilurlaub aus diesem Jahr kann betrieblich bedingt verweigert werden. Dann ist er abzugelten (es sei denn der AN möchte dies nicht).

Gruß,
LeoLo

Hallo LeoLo,

das hört sich gut an. Vielen Dank.

Gruß Reni

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