Recht auf urlaub kurz vor kündigung?

hallo ihr lieben,

ich werde zum 1.3. kündigen.
hab ich vorher noch anspruch auf meinen regulären urlaub? oder nur anteilig? und wenn ja, wie errechnet man diesen?

danke euch im voraus für eure hilfe!

und tschüss! isa

Hi isa,

hab ich vorher noch anspruch auf meinen regulären urlaub? oder
nur anteilig? und wenn ja, wie errechnet man diesen?

Anspruch pro Jahr / restliche Arbeitszeit, also bei Dir durch 6.

Gruß Ralf

vielen dank!
hi ralf, danke für die fixe antwort. das ist schön zu wissen, denn dann kommt noch ne ganze woche bei rum :smile:

viele grüße aus düsseldorf!

isa

Huhu!

hi ralf, danke für die fixe antwort. das ist schön zu wissen,
denn dann kommt noch ne ganze woche bei rum :smile:

…die Dir aber nur dann in Natura gewährt werden müssen, wenn keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen!
Ansonsten werden sie abgegolten!

LG
Guido, der gedacht hat, dass es vielleicht nicht ganz unwichtig ist

Umgekehrt…
…wird ein Schuh draus, lieber Guido:

…die Dir aber nur dann in Natura gewährt werden müssen, wenn
keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen!
Ansonsten werden sie abgegolten!

Das Bundesurlaubsgesetz besagt

BUrlG § 1: Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.

und

BUrlG § 7, (4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.

einzig und allein die Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann dazu führen, dass der Urlaub nicht mehr genommen werden kann. Betriebliche Erfordernisse spielen dabei keine Rolle. Urlaub hat immer Vorrang vor Abgeltung!

Gruß Ralf

Touché
Holla!

Da war ich wohl gestern besoffen oder ganz klar im falschen Film!!

Asche auf mein Haupt - geht ja nur bei Erkrankung…

SORRY!

LG
Guido

Hallo

ich werde zum 1.3. kündigen.

Man kündigt, wenn man zum Monatsende kündigt, zum 28.02., nicht zum 01.03.

Gruß,
LeoLo

danke! ohja, natürlich, zum ende versteht sich eigentlich von selbst…der verflixte februar…

-)

isabella

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