Recht auf Urlaub nach Krankheit?

Hallo liebe User.

Ich habe schon einige Einträge zum Thema Urlaubsanspruch während bzw. nach einer Krankheit bei „wer-weiss-was“ gelesen. Jedoch bin ich mir, bei einem kürzlich diskutiertem „speziellen“ Fall immer noch nicht sicher…

Ein paar Infos vorab:
Es geht um eine Person, die…

  1. Berufstätig als Kaufmann (Vollzeit) und
  2. Beruftsätig als Sportler (Teilzeit - Nebenjob) ist.

Folgende Situation:
Angenommen diese Person hat sich im Oktober letzten Jahres beim Sport eine Verletzung zugezogen und ist seitdem (BG-lich) krankgeschrieben.
Jetzt wird diese Person von seinem Chef (kaufm. Job) fristgerecht zum 30.04. gekündigt.
(die Krankmeldung hat weiterhin bestand - Genesung ist aber absehbar [sagen wir mal bis Mitte Mai])

Und jetzt zu meinen Fragen:

  1. Hat die Person einen Anspruch auf ihren Resturlaub und Überstunden von 2010?
  2. Hat die Person in dem Zeitraum vom 01.01. bis heute weitere Urlaubstage erwirtschaftet? (Januar bis April => 10 weitere Tage)
  3. …wenn ja, wie könnte man in so einer Situation vorgehen? Resturlaub+Urlaub 2011+Überstunden auszahlen lassen?

Ich würde mich über eine (gerne auch mehrere) Antwort/en sehr freuen. :smile:

Dankeschön.

MfG
Stefano

Hallo

  1. Hat die Person einen Anspruch auf ihren Resturlaub und
    Überstunden von 2010?

Ja

  1. Hat die Person in dem Zeitraum vom 01.01. bis heute weitere
    Urlaubstage erwirtschaftet? (Januar bis April => 10 weitere
    Tage)

Ja

  1. …wenn ja, wie könnte man in so einer Situation vorgehen?
    Resturlaub+Urlaub 2011+Überstunden auszahlen lassen?

Ja

Gruß,
LeoLo