Hallo liebe User.
Ich habe schon einige Einträge zum Thema Urlaubsanspruch während bzw. nach einer Krankheit bei „wer-weiss-was“ gelesen. Jedoch bin ich mir, bei einem kürzlich diskutiertem „speziellen“ Fall immer noch nicht sicher…
Ein paar Infos vorab:
Es geht um eine Person, die…
- Berufstätig als Kaufmann (Vollzeit) und
- Beruftsätig als Sportler (Teilzeit - Nebenjob) ist.
Folgende Situation:
Angenommen diese Person hat sich im Oktober letzten Jahres beim Sport eine Verletzung zugezogen und ist seitdem (BG-lich) krankgeschrieben.
Jetzt wird diese Person von seinem Chef (kaufm. Job) fristgerecht zum 30.04. gekündigt.
(die Krankmeldung hat weiterhin bestand - Genesung ist aber absehbar [sagen wir mal bis Mitte Mai])
Und jetzt zu meinen Fragen:
- Hat die Person einen Anspruch auf ihren Resturlaub und Überstunden von 2010?
- Hat die Person in dem Zeitraum vom 01.01. bis heute weitere Urlaubstage erwirtschaftet? (Januar bis April => 10 weitere Tage)
- …wenn ja, wie könnte man in so einer Situation vorgehen? Resturlaub+Urlaub 2011+Überstunden auszahlen lassen?
Ich würde mich über eine (gerne auch mehrere) Antwort/en sehr freuen. 
Dankeschön.
MfG
Stefano