Hallo!!
Mir wurde mein Arbeitsverhältniss zum 31.12.03 gekündigt. Jetzt habe
ich noch 7 Tage meines Resturlaubes übrig, welche ich seit dem Erhalt
der Kündigung wegen Krankheit nicht mehr antreten konnte. Ich habe
meinen ehemaligen Arbeitgeber darauf hingewiesen, mir den nicht
genommen Urlaub auszubezahlen. Dieser weigert sich aber.
Wer hat recht und was kann ich tun? Gibt es Paragraphen die dies
gesetzlich regeln?
Mfg
Sandra Kieser
Hallo
Bist Du denn schon wieder arbeitsfähig? Könntest Du also, wenn das AV weiter fort bestünde, die Arbeitsleistung aufnehmen?
Gruß,
LeoLo
Hallo
Ja Leo! Ich war ab dem 01.01.2004 wieder arbeitsfähig. Aber ist dies denn wichtig? Das Arbeitsverhältnis war ja nur bis zum 31.12.2003 gegeben.
Gruß Sandra
Hallo
Das Arbeitsverhältnis war ja nur bis
zum 31.12.2003 gegeben.
Das ist unerheblich. Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung setzt die Arbeitsfähigkeit voraus. Konkret heißt das also, daß der Anspruch auf Abgeltung ebenso verfällt wie die der Anspruch auf Urlaubsnahme, wenn der Übertragungszeitraum abgelaufen ist (per Gesetz 31.03. , andere wirksame vertragliche Vereinbarungen in TV oder AV sind dabei zu beachten). Korrekt war es also vom AG, daß er den Urlaub (noch) nicht abgegolten hat. Aufgrund der Übertragung des Anspruchs in das neue Kalenderjahr, ist er aber jetzt bei Kenntnis über die Arbeitsfähigkeit dazu verpflichtet, die ausstehenden Ansprüche abzugelten. Setze ihn schriftlich davon in Kenntnis und fordere ihn zur Zahlung auf. Setze eine Frist von sieben Tagen und weise ihn darauf hin, daß Du bei Nichtzahlung das Mahnverfahren umgehend einleiten wirst.
Gruß,
LeoLo