Recht auf Urlaubsentgelt

Zum 31.08.2010 ist mein Arbeitsvertrag ausgelaufen. Seit dem 01.09.2010 bin ich bei einem anderen Arbeitsgeber beschäftigt. Im September 2010 habe ich 5 Tage Urlaub genommen. Lt. Gesetzt habe ich Recht auf Urlaubsentgelt (wird doch von den letzten 13 Wochen berechnet). Laut Personalabteilung habe ich keinen Anspruch, weil ich den Arbeitgeber gewechselt habe…Stimmt es???
Vielen Dank für die Antwort.

Wenn Ihr Arbeitsverhältnis im 2. Halbjahr endet, haben Sie dennoch Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Wieviel Sie davon tatsächlich genommen haben, muss Ihnen Ihr alter Arbeitgeber bescheinigen, damit Sie diese Bescheinigung beim neuen Arbeitgeber vorlegen können. Das ist so geregelt, um zu verhindern, dass jemand doppelt Urlaub erhält.

Wenn Sie dem neuen Arbeitgeber also nichts Gegenteiliges becheinigt haben, geht er natürlich davon aus, dass Sie beim alten Arbeitgeber allen Jahresurlaub genommen haben. Der Vertreter der Personalabteilung hat Ihnen also eine richtige Auskunft gegeben.

Ernst-Erwin