Recht auf verbale Übergriffe?

Hallo liebe Experten,

nehmen wir mal folgende Situation:

Frau F, ihres Zeichens seit über 30 Jahren klinisch diagnostiziert schizophren (IDC25.00), mit bereits 15 länger andauernden Klinikaufenthalten, mehrere davon zwangsweise wegen Messer-Attacken, sei vom Betreuungsgericht mit einem Betreuer versehen - auf den sie allerdings wenig bis gar nicht hört.

Frau F ist trotz ihrer Krankheit nicht dumm, sie ist in der Lage sich innerhalb ihrer Welt(en) sehr gut zu organisieren.

Sie geht gezielt mit regelmäßigen verbalen Attacken gegen ihren Sohn S vor. (reichend von „Du A*“ über „Deine Frau ist eine Hu*“, „Eure Liebe ist eine einzige Lüge“ oder „Ihr seid doch gar nicht in der Lage, Eure Kinder zu erziehen“ bis hin zu „Ich möchte Dich am liebsten umbringen“)
Das nicht nur einmal am Tag, sondern mit bis zu 30 Anrufen pro Tag auf dem privaten und Dienst-Handy sowie den privaten Festnetzanschlüssen von Arbeitgeber und daheim.

Hinzu kämen Briefe, wobei die Frau hinreichend gerissen ist, nichts zu verschriftlichen was als Androhung körperlicher Gewalt verstanden werden kann.

Im ganzen Dorf und sogar in der Nachbarstadt erzählt F allen Anwohnern, was für ein A* der S doch sei.

Sohn S hat obdies mittlerweile selbst bereits psychische Probleme (stressbedingt), in der Ehe kriselt es ebenfalls weil Sohn’s Ehegattin E sich diese ganzen Beleidigungen nicht länger gefallen lassen möchte. Außerdem haben beide große Sorgen, dass eines Tages bei F die letzten Sicherungen durchknallen und F den Kindern von S etwas antut.

S hat sich an die Polizei gewandt zwecks Stalking und übler Nachrede, doch dort nur die Antwort bekommen „Die Frau ist unzurechnungsfähig, da sind die Anhghörigen gefragt!“ - tja, nur dass S leider der einzige Angehörige ist.

Der Betreuer sagt, er sei nur für finanzielle Dinge zuständig und solange sie keine physische Gewalt anwendet, kann er ohnehin nichts machen, da sie sich nicht freiwillig in Theraphie begibt.

Hat F tatsächlich das Recht, das Leben von S systematisch zu zerstören mit ihrem „Unzurechnungsfähigkeits-Joker“?

Hallo liebe Experten,

nehmen wir mal folgende Situation:

Frau F, ihres Zeichens seit über 30 Jahren klinisch
diagnostiziert schizophren (IDC25.00), mit bereits 15 länger
andauernden Klinikaufenthalten, mehrere davon zwangsweise
wegen Messer-Attacken, sei vom Betreuungsgericht mit einem
Betreuer versehen - auf den sie allerdings wenig bis gar nicht
hört.

Frau F ist trotz ihrer Krankheit nicht dumm, sie ist in der
Lage sich innerhalb ihrer Welt(en) sehr gut zu organisieren.

Sie geht gezielt mit regelmäßigen verbalen Attacken gegen
ihren Sohn S vor. (reichend von „Du A*“ über „Deine Frau ist
eine Hu*“, „Eure Liebe ist eine einzige Lüge“ oder „Ihr seid
doch gar nicht in der Lage, Eure Kinder zu erziehen“ bis hin
zu „Ich möchte Dich am liebsten umbringen“)
Das nicht nur einmal am Tag, sondern mit bis zu 30 Anrufen pro
Tag auf dem privaten und Dienst-Handy sowie den privaten
Festnetzanschlüssen von Arbeitgeber und daheim.

Telefonnummern kann man ändern

Hinzu kämen Briefe, wobei die Frau hinreichend gerissen ist,
nichts zu verschriftlichen was als Androhung körperlicher
Gewalt verstanden werden kann.

Briefe kann man zerreißen

Im ganzen Dorf und sogar in der Nachbarstadt erzählt F allen
Anwohnern, was für ein A* der S doch sei.

Sohn S hat obdies mittlerweile selbst bereits psychische
Probleme (stressbedingt), in der Ehe kriselt es ebenfalls weil
Sohn’s Ehegattin E sich diese ganzen Beleidigungen nicht
länger gefallen lassen möchte. Außerdem haben beide große
Sorgen, dass eines Tages bei F die letzten Sicherungen
durchknallen und F den Kindern von S etwas antut.

S hat sich an die Polizei gewandt zwecks Stalking und übler
Nachrede, doch dort nur die Antwort bekommen „Die Frau ist
unzurechnungsfähig, da sind die Anhghörigen gefragt!“ - tja,
nur dass S leider der einzige Angehörige ist.

Also wenn die Dame tatsächlich unter einer ärztlich festgestellten und diagnostizierten Schizophrenie leidet, kann man da aus polizeilicher Sicht nicht wirklich viel, bzw nichts machen.

Der Betreuer sagt, er sei nur für finanzielle Dinge zuständig
und solange sie keine physische Gewalt anwendet, kann er
ohnehin nichts machen, da sie sich nicht freiwillig in
Theraphie begibt.

In der Regel werden Betreuer ( also amtlich bestellte ) eben für die Betreuung der Person im Rechtsverkehr ( Finanzen Veträge etc. ) bestimmt. Ganz selten mal als Vormund, aber selbst dann könnte das Verhalten der Person nicht wirklich beeinflußt werden.

Hat F tatsächlich das Recht, das Leben von S systematisch zu
zerstören mit ihrem „Unzurechnungsfähigkeits-Joker“?

Das Recht hat niemand, es ist nur die Frage wie und in welchem Umfang soetwas geahnet werden kann. Und mit der diagnostizierten Schizophrenie ist das quasi ein Freifahrtsschein. Sicherlich könnte man jeden Vorfall bei der Polizei anzeigen aber ob das was bringt, da die Anzeige eh eingestellt wird wage ich zu bezweifeln.

Also wenn die Dame tatsächlich unter einer ärztlich festgestellten und diagnostizierten Schizophrenie leidet, kann man da aus polizeilicher Sicht nicht wirklich viel, bzw nichts machen.

Allerdings erschließt sich mir nicht der Grund warum die Person trotz mehrmaliger Messerattacken jedes Mal wieder aus der Klinik entlasen wurde. Wie kann man einer schizophrenen Personen feststellen bzw. einen weiteren Zwischenfall ausschliessen ?

Kann S nicht die (Wieder-)Einweisung in eine Klinik verlangen bzw.- veranlassen?