Recht auf Vertraulichkeit

Hallo Experte,

Ich habe meiner Ex-Partnerin einen Brief geschrieben in dem ich persönliche Angelegenheiten beschrieben habe. Zum Schluss des Briefes habe ich geschrieben, dass sie den Brief nicht umher zeigen soll und die Vertraulichkeit des Inhalts bewahren soll.

Frage: Wenn Sie den Brief oder dessen Inhalt umher zeigt oder weiter erzählt, verletzt sie damit meine Persönlichkeitsreche und könnte ich Sie ggfs. rechtlich dafür belangen?

Für eine rasche Antwort wäre ich sehr dankbar!

Gruß von Andreas :wink:

Hallo,

es gibt keine Vertraulichkeit des geschriebenen Wortes. Zu den Persönlichkeitsrechten verweise ich erneut auf die evtl. eintretende Formalbeleidigung. Was sie verletzen würde wäre das Vertrauen zwischen euch. Lies die Links.

vdmaster

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Es gilt der alte Grundsatz: Das Briefgeheimnis endet beim Empfänger. Wenn du einer Person einen Brief schreibst, dann kann sie mehr oder weniger damit machen, was sie für richtig hält.

Hallo,

  1. Die Vertraulichkeit des Wortes bezieht sich auf das gesprochene Wort. Vgl. § 201 StGB - Einzelnorm

  2. Das Briefgeheimnis ist ebenfalls nicht verletzt, da der Brief ja befugt geöffnet wurde. Vgl.
    § 202 StGB - Einzelnorm

Unter sehr, sehr Voraussetzungen wäre es möglich, dass eine Formalbeleidigung vorläge. Dies käme natürlich auf den Inhalt des Briefes an. Vgl. Beleidigung (Deutschland) – Wikipedia

Gruß
vdmaster

Hallo,
erst mal vielen Dank für Deine Antwort!
Frage: Wenn man in den Brief schreibt, dass die Mitteilungen vertraulich sind und sie diese doch weiter gibt, verletzt sie damit meine Persönlichkeitsrechte oder Vertraulichkeit des geschriebenen Wortes?

Grüßle von Andreas :wink:

Danke :wink: