Eine Arbeitnehmerin kommt aus der Elternzeit zurück. Vorher hat sie einen unbefristeten Vollzeitjob. Ihre Stelle ist momentan von einer Mutterschaftsvertretung befristet besetzt. Sie will nach der Elternzeit in eine Teilzeitstelle wechseln.
Hat die Arbeitnehmerin immer noch Anspruch auf eine Vollzeitstelle nach Ende der Elternzeit, oder kann die andere halbe Stelle durch die momentane Mutterschaftsvertretung weiter besetzt werden? (öffentlicher Dienst)
Nach der Elternzeit hat man Anspruch auf eine vergleichbare Stelle wie vorher - also Vollzeit.
Will man Teilzeit arbeiten, so kann man einen Antrag nach dem Teilzeitgesetz stellen, dem der AG entsprechen muss, wenn keine betrieblichen Gründe dem entgegenstehen.
Eine Teilung auf 50/50 ist durchaus möglich, aber kein MUSS.
(Mein AG, auch ÖD, ist da sehr kulant und lässt Teilzeit ohne Probleme zu, auch Aufteilung von Vollzeitstellen auf mehrere Mitarbeiter)
Beatrix
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Hat die Arbeitnehmerin aber wenn sie sich für Teilzeit entscheidet, hinterher (nach der Elternzeit) einen Anspruch zurück in eine Vollzeitstelle zu gehen?
Es geht darum die Arbeitnehmerin in Elternzeit will Teilzeit arbeiten. Hat sie nachdem sie Teilzeit dann Teilzeit hat, immer noch Anspruch auf die Vollzeitstelle?
Hat die Arbeitnehmerin aber wenn sie sich für Teilzeit
entscheidet, hinterher (nach der Elternzeit) einen Anspruch
zurück in eine Vollzeitstelle zu gehen?
Achso, während der Elternzeit wird Teilzeit gearbeitet, und danach will sie wieder Vollzeit?
Meiner Meinung nach ja.
Ich erhielt während meiner Elternzeit einen extra befristeten Teilzeitvertrag genau für die Dauer der Elternzeit, nach Ablauf trat dann wieder der „alte“ Vertrag in Kraft.