Guten Tag,
muss eine Wohnung einen Waschmaschinenanschluss haben? Und wenn er nicht in einer Wohnung besteht, muss es dann einen Waschkeller geben? Müssen solche MÄngel, falls es beides nicht gibt, bei Besichtigung gesagt werden? FAlls man sich nun aber eine Wohnung mietet, in der weder in der Wohnung, noch im Keller ein Waschmaschinenschluss besteht, kann man sich ihn nachträglich selber einbauen und wenn ja, müsste man dann der Hausverwaltung bescheid geben bzw, fragen? Wieviel würde dieses dann kosten?
MIr ist die Antwort darauf sehr wichtig. Danke jetzt schon mal. Liebe Grüße Patrizia-S
hallo patze,
nein,
matze
Für den Anschluss der Waschmaschine braucht man eigentlich nur einen Platz zum hinstellen und einen Abfluss. (Also Bad oder Küche, evtl. noch Sicherung) Dazu sind keine baulichen Veränderungen nötig. Ausnahme dürfte sein, wenn eine Waschmaschine im Mietvertrag ausgeschlossen ist.
Ein Anspruch auf Anschluss im Keller dürfte nicht gegeben sein.
gruss vonsales
Hallo Wurstf…,
hallo patze,
nein,
Auf elche der vielen Fragen soll denn dies gelten?
matze
auch keine vlg MC
PS:
Was denn nun Wurstfinder, Matze, oder matze wurstfinger…oder was
leider wieder nur scheisse von dir und komplett nix zur sache, schade wie dieses forum verkommt
einfach nur oT
owT
hier wurde der ertappte zum kläger, einfach nur lachhaft falsch und verlogen