Recht auf Waschmaschinenanschluss?

Liebe Experten,

es geht um das fragliche Recht auf einen Waschmaschinenanschluss.

Situation: Im Mitvertrag steht nichts zu Waschmaschinen oder Waschküchennutzung. Als letzter Punkt steht dort „Die ortsübliche Hausordnung ist einzuhalten“, wobei niemals jemand den Mietern mitgeteilt hat, was in dieser steht oder ob sie überhaupt existiert.

Als die Mieter eingezogen sind, gab es keinen Waschmaschinenanschluss, sie haben immer im Waschsalon gewaschen. Schließlich haben sie nach langwierigen Verhandlungen mit dem Vermieter eine Waschmaschine gekauft und er hat den Anschluss in der Küche auch bezahlt. Inzwischen können sie die Waschmaschine nicht mehr benutzen, da in der Decke der Nachbarn unter ihnen Risse sind, die wohl von der schleudernden Maschine herrühren. Für die marode Bausubstanz hier sind die Mieter aber ja eindeutig nicht verantwortlich und der Schaden läuft daher über die Versicherung des Vermieters/der Nachbarn darunter. Die Mieter haben dann erstmal die Waschmaschine der Nachbarn (im Keller) genutzt. Nun möchten die Nachbarn das nicht mehr, und die Mieter stehen wieder ohne Maschine da.

Die beiden anderen Mietparteien (insgesamt sind es drei Wohnungen) haben jeweils einen Waschmaschinenanschluss im Keller, nur die betroffenen Mieter nicht. Den Anschluss in der Küche dürfen sie ja nun nicht mehr nutzen. Haben sie ein Recht auf einen Anschluss im Keller? Eine Gemeinschaftswaschmaschine gibt es nicht.

Zum Keller ist noch zu sagen, dass die Mieter ursprünglich sowieso dort ihre Waschmaschine hinstellen wollten. Der Vermieter wollte das nicht, da die Maschinen dort in dem Raum stehen, in dem die Heizung ist und das laut Schornsteinfeger nicht sein darf. Nun stehen dort aber schon zwei Waschmaschinen und das Ganze wird durch eine dritte Maschine auch nicht gefährlicher…

Es wäre wirklich toll, auf diese Fragen eine Antwort zu erhalten. Vielen Dank schonmal!

Hallo,

der VM muss dem Mieter einen Platz zur Verfügung stellen an dem er seine WAMA aufstellen darf. Die Kosten für den Anschluss muss der VM dabei allerdings nicht tragen.

Wenn die WAMA an ihrem ursprünglichen Standort dafür gesorgt hat, dass Risse im Boden/Decke entstehen, dann muss entweder die Maschine ja ganz schön durch die Gegend gehoppelt sein (nicht im Wasser, falsch beladen) oder aber die Bausubstanz ist schon arg marode…gefahrlos bewohnbar ist das Gebäude noch?

Gruß
Maja