Recht auf wohlwollendes Arbeitszeugnis?

Hallöchen liebe Wissende,

nehmen wir mal folgenden fiktiven Fall an:

X arbeitet im Unternehmen A.
Dort arbeitet X über längere Zeiträume mit Y zusammen und erschleicht sich dessen Vertrauen auf privater Ebene.
Eines Tages entwendet X das Handy von Y, um mit der Telefon-Tan dessen Konto zu plündern.
Als Y dies bemerkt, ändert X die Taktik auf Erpressung und schafft es, Y eine größere Geldsumme abzunötigen.

Dann hat Y plötzlich eine andere Auffassung, geht zu Anwalt, Polizei und Vorgesetzem.
Der Vorgesetzte setzt X fristlos vor die Tür.

Frage:
Hat X immer noch einen „Rechtsanspruch auf ein wohlwollend formuliertes Arbeitszeugnis“?
Könnte sich der AG einfach verweigern, X überhaupt ein Zeugnis zu erteilen, da er der Ansicht ist, jegliche Form von Wohlwollen wäre gelogen?

Dankeschön,
Michael

Hallo

Könnte sich der AG einfach verweigern, X überhaupt ein Zeugnis
zu erteilen, da er der Ansicht ist, jegliche Form von
Wohlwollen wäre gelogen?

Der Anspruch ergibt sich aus dem Gesetz (z.B. § 109 GeWo)
Aber im konkreten Fall wird wohl bestenfalls stehen, wann und als was Herr X da war.
Oder das Zeugnis wird mittels Anwalt rechtssicher formuliert.

mfg M.L.

hallo.

Dann hat Y plötzlich eine andere Auffassung, geht zu Anwalt,
Polizei und Vorgesetzem.
Der Vorgesetzte setzt X fristlos vor die Tür.

die interessantere frage wäre: rechtfertigt der diebstahl im privaten bereich überhaupt eine (fristlose) kündigung?

Frage:
Hat X immer noch einen „Rechtsanspruch auf ein wohlwollend
formuliertes Arbeitszeugnis“?
Könnte sich der AG einfach verweigern, X überhaupt ein Zeugnis
zu erteilen, da er der Ansicht ist, jegliche Form von
Wohlwollen wäre gelogen?

ein (qualifiziertes) arbeitszeugnis beurteilt leistung und verhalten des AN im zusammenhang mit seiner beruflichen tätigkeit.
was der AN in seinem privatleben macht, kann dem AG herzlich egal sein, solange die betrieblichen belange nicht beeinträchtigt werden.

gruß

michael

Hallöchen,

Der Vorgesetzte setzt X fristlos vor die Tür.

die interessantere frage wäre: rechtfertigt der diebstahl im privaten bereich überhaupt eine (fristlose) kündigung?

Joa, nehmen wir mal an, der Handy-Diebstahl sei am Arbeitsplatz erfolgt und die Erpressung betreffe das Arbeitsverhältnis von Y.

ein (qualifiziertes) arbeitszeugnis beurteilt leistung und
verhalten des AN im zusammenhang mit seiner beruflichen
tätigkeit.
was der AN in seinem privatleben macht, kann dem AG herzlich egal sein, solange die betrieblichen belange nicht beeinträchtigt werden.

Aber wenn der AN einen Mitarbeiter von AG erpresst und diesem droht, derart Ärger zu verschaffen, dass es nicht bei einer reinen Kündigung bleiben würde, ist es dem AG evtl. nicht mehr so völlig egal.

Aber danke für’s Nachhaken.

Gruß,
Michael

Hi!

die interessantere frage wäre: rechtfertigt der diebstahl im
privaten bereich überhaupt eine (fristlose) kündigung?

Hmm - wenn ich meinem Chef auf einer privaten Veranstaltung die Nase breche und anschließend der Meinung bin, der Unterkiefer sitzt auch nicht korrekt, rechtfertigt das eine fristlose Kündigung?

Es geht ja darum, dass es für eine Seite unzumutbar ist, das Arbeitsverhältnis bis zum Ende der Kündigungsfrist fortzuführen…

VG
Guido

Hi!

Joa, nehmen wir mal an, der Handy-Diebstahl sei am
Arbeitsplatz erfolgt und die Erpressung betreffe das
Arbeitsverhältnis von Y.

Kann der AG das nach- und beweisen?

Dann sollte der AN besser auf ein qualifiziertes Zeugnis verzichten, denn wohlwollend heißt beim besten Willen nicht gut.

Gruß
Guido