Hallöchen liebe Wissende,
nehmen wir mal folgenden fiktiven Fall an:
X arbeitet im Unternehmen A.
Dort arbeitet X über längere Zeiträume mit Y zusammen und erschleicht sich dessen Vertrauen auf privater Ebene.
Eines Tages entwendet X das Handy von Y, um mit der Telefon-Tan dessen Konto zu plündern.
Als Y dies bemerkt, ändert X die Taktik auf Erpressung und schafft es, Y eine größere Geldsumme abzunötigen.
Dann hat Y plötzlich eine andere Auffassung, geht zu Anwalt, Polizei und Vorgesetzem.
Der Vorgesetzte setzt X fristlos vor die Tür.
Frage:
Hat X immer noch einen „Rechtsanspruch auf ein wohlwollend formuliertes Arbeitszeugnis“?
Könnte sich der AG einfach verweigern, X überhaupt ein Zeugnis zu erteilen, da er der Ansicht ist, jegliche Form von Wohlwollen wäre gelogen?
Dankeschön,
Michael