Folgende Situation:
Jemand ist bei einer Zeitarbeitsfirma im Ort A angestellt, arbeitet aber im Ort B. Aufgrund der Entfernung wird der Person eine Wohnung gestellt.
Frage 1: Hat man generell ein Anrecht auf eine Wohnung bei einer größeren Entfernung?
Frage 2: Wenn man nun bei einer Firma in Ort B fest angestellt wird, man aber an Ort C geschickt wird, hat man dann ein Anrecht auf Wohnung? Ich würd fast sagen nein, weil man ja fest angestellt ist…
Frage 3 (die eigentlich nicht ganz reinpasst, aber vielleicht weiß es jemand): Was ist der Unterschied zwischen Lohn und Gehalt
Folgende Situation:
Jemand ist bei einer Zeitarbeitsfirma im Ort A angestellt,
arbeitet aber im Ort B. Aufgrund der Entfernung wird der
Person eine Wohnung gestellt.
Frage 1: Hat man generell ein Anrecht auf eine Wohnung bei
einer größeren Entfernung?
Hallo Ajo,
wenn heute der erste April wäre würde ich sagen :
Ja, denn in Art. 13 des Grundgesetzes ist die Unverletzlichkeit der Wohnung geregelt.
Außerdem regiert die SPD, da hast Du halt ein Recht auf alles mögliche, nur kriegen tust Du es nicht
kannst Du bitte dann auch den Unterschied zwischen Arbeiter und Angestellten erklären.
Es steht sicher im Arbeitsvertrag als was man eingestellt wird, aber mir ist die Logik dieser Unterscheidung noch nicht klar. Sicher ist es historisch bedingt.
Gruß Volker