Recht auf Zahlung ausstehender Beträge

Hallo,

also ich habe von November bis Ende März bei McDonalds als Teilzeitkraft gearbeitet.

Eines Tages hatte ich meine Pause und wollte mir Zigaretten bei Edeka gleich gegenüber kaufen.

Zufälligerweise ist mir der Schichtleiter über den Weg gelaufen, als ich die Umkleide verließ, nachdem ich 5€ aus meiner Jacke geholt habe.

Dieser hörte das Geld in meiner Hosentasche klappern und forderte mich auf meine Taschen zu leeren.
Dies habe ich dann auch gemacht.

Dummerweise lief derzeit die „Monopoly“ Aktion und ich hatte vom Becher aus dem ich in der Pause getrunken habe die Gewinnschnipsel in der Tasche, da ich die Schnipsel da nicht rumliegen lassen wollte.
Ob es nun Gewinne waren oder Nieten weiß ich jetzt nicht, dennoch hätte ich diese gar nicht einlösen können. Außerdem wäre das auch ziemlich sinnlos, wenn ich eh hätte alles umsonst trinken können.

Daraufhin wurde der Schichtleiter misstrauig und bezichtigte mich des Diebstahls aufgrund des Geldes und der Schnipsel in meiner Tasche.

Ich habe ihn sachlich erklärt, dass ich Zigaretten kaufen wollte und dies öfter tat und dafür auch genug Zeugen habe und schlug ihn vor, meine Kasse auf fehlendes Geld zu kontrollieren.

Dies tat er dann und natürlich fehlte kein Cent aus der Kasse.

Bei so einer Angelegenheit frage ich mich, welcher normale Mensch würde 5€ klauen, wenn man A) 900€ im Monat verdient B) falls man es wirklich tat, wenn man mehr hätte aus der Kasse entwenden können.
Wegen so einem kleinen Betrag würde sich ein normaler Mensch sich die Finger nicht schmutzig machen.

Ich war immer ein sehr fleißiger Mitarbeiter, habe desöfteren Überstunden gemacht, bin oft für kranke Kollegen eingesprungen, hab getan was man mir sagt ohne Widerrede und hatte einen guten Ruf.

Naja, dennoch wurde ich, als ich Feierabend hatte, ins Büro gebeten und die Leiter diskutierten mit mir.

Nach langer Rede und kurzer Sinn, stellten sie mir eine total unmenschliche Wahl.

Entweder kündige ich selber, oder sie zeigen mich wegen Diebstahls an, über welches sie nur spekulieren konnten.

Jedoch hab ich eingesehen, dass ich ein Fehler gemacht habe, denn laut Vertrag darf niemand Geld bei sich haben. Das ist auch okay, aber sie haben mich als Dieb dargestellt und es den anderen Kollegen auch noch gesagt.

Nun wurde ich schon einige Male von Ex-Kollegen, die ich zufällig auf der Straße traf, warum ich geklaut habe.
Das finde ich eine Frechheit!

Mein eigentliches Anliegen ist aber eigentlich eine Sache, die mich schon sehr lange störte.

Am 5. Februar 2012, als ich mein Lohn bekam, viel mir auf der Lohnsteuererklärung auf, dass ich auf Steuerklasse 6 gestuft wurde.

Damit lässt sich erklären, warum mir von ca. 900€ brutto rund 350€ Steuern abgezogen wurde. Und das über die ganze Zeit, die ich dort gearbeitet habe.

Am 25. Februar 2012, nachdem endlich der Filialleiter aus einer Krankheit genesen ist, habe ich ihn darauf angesprochen und ein Antrag auf Rückerstattung gestellt, da ich beim Finanzamt auf Steuerklasse 1 gestuft bin. Ich weiß zu 100% das ich ihm, als ich die Verträge unterschrieben habe, meine Lohnsteuerkarte gegeben habe, wo eindeutig drauf steht, dass ich Steuerklasse 1 bin.

Er meinte er wird dies zur Zentrale in München weiterleitet und ich werde sicher mein Geld zurück bekommen.

Jedoch ist bis jetzt kein Geld angekommen und ich will es haben, da ich dafür gearbeitet habe…

Ich befürchte das dies wieder verschusselt wurde, wie es mit meinen Papieren auch war.

Oder kann es vielleicht daran liegen, dass ich gekündigt habe?

Wurde mir bezüglich der Kündigung Unrecht getan?
(Denn ich fühle mich so)

Was kann ich dagegen tun?

Hallo, ich möchte vorausschicken , dass ich kein Rechtsanwalt bin und keine Rechtsberatung geben kann und will.
Was ich da gelesen habe ist im ersten Teil etwas für einen Arbeitsrechtler und im Zweiten Fall für den Steuerberater oder für eine erste Antwort eines örtlichen Lohnsteuerhilfevereins.

Mehr kann ich dazu leider nicht sagen.
KKH

Hallo Olli,

ich kann Ihnen nur empfehlen diesbezüglich einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Eine Möglichkeit wäre auch sich an eine Gewerkschaft zu wenden. Die beraten manchmal auch Nichtmitglieder, wenn man beitritt gibt es auch eine Rechtsberatung.

Hab vor kurzem was gelesen das man auch am Gericht Rechtsberatung erhalten kann. Vielleicht wenden Sie sich für genauere Informationen an die für Sie zuständige Rechtsanwaltskammer. Die helfen da auch weiter.

Wünsch Ihnen viel Glück für die Zukunft.

Viele Grüße

mc donald´s ist meines wissen bekannt dafür solche aktionen zu machen.

  1. es ist egal ob es um 5 euro geht oder 50 oder 50 cent. wie man in letzter zeit gut in den medin gesehen hat sich schon leute wegen des essens einer frikadelle entlassen worden die im altenheim übrig gebleiben ist oder eine verkäuferin weil sie einen leergutbon für 1 euro eingelöst hat den sie in der filiale gefunden hat. ich kann mich sogar noch an eine kündigung erinnern als ein mitarbeitet sein handy aufgeladen hat.

fakt ist es gibt eigentum das der firma gehört. egal ob das essensreste strom kugelschreiber oder sonst was ist.

gibt es einen vertrag in dem steht das du kein geld bei dir haben kannst ist das so. du hast den vertrag unterschrieben und hast dich damit einverstnaden erklärt. fakt ist damit auch das du gegen deinen arbeitsvertrag verstoßen hast. fraglich ist in meinen augen ob das eine kündigung wert ist.

mc doof hat das natürlich clever gemacht. sie haben dich so unter druck gesetzt das du gekündigt hast. damit sind sie raus aus der nummer. das ist aber gängige praxis da die arbetigeber sehr wohl wissen wenn sie kündigen würden würde der arbetinehmer dagegen klagen und mit großer wahrscheinlich gewinnen.

durch das unter druck setzen und deine kündigung haben sie das was sie wollten. dich los sein. keinen ärger/prozess/wiedereinstellung/abfindung.

mit deiner steuerkarte würde ich die empfehlen unterlagen rauszusuchen auf denen deine steuerklasse steht die du zu dem zeitpunkt des arbeitsvertrages hattest. vielleicht eine steuererklrung. oder versuche beim finanzamt eine auflistung zu bekommen bzw. eine bestätigung das du zum genannten zeitpunkt in steuerklasse 1 warst.

hast du sowas kopiere das schicke es per einschreiben an die zentral und setze ihnen eine frist von 2 wochen zur klärung. lasse die den eingang deines schreiben bestätigen. tut sich nach den 2 wochen nichts gib nochmals 2 wochen frist.

je nachdem wie viel gehalt noch offen istund du eine rechtschutzversicherung hast würde ich bei der fristsetzung einfach mal die worte anwalt,klage erwähnen. das hat bei mir wunder gewirkt.

oder du versuchst dich mit denen zu vergleichen. 1000 sind z.b. offen. wenn abzusehen ist das es theater gibt und die nicht zahlen wollen und du keinen anwalt hast oder der zu teuer ist dann versuche die auf 500 zu einigen. dann hast du zumindest die hälfte.

Hallo Olli,
wenn Du nicht gekündigt hättest, würde ich es auf eine Anzeige seitens des Arbeitgebers ankommen lassen. Wenn der Arbeitgeber Dich gekündigt hat, hast Du die Möglichkeit über das Arbeitsgericht gegen diese Kündigung zu Klagen. Entweder über eine Rechtsschutzversicherung, welche dann die Anwaltskosten übernimmt oder über die Prozesskostenhilfe, welche beim zuständigen Amtsgericht beantragt wird. Dann kannst Du auch das mit der Steuerklasse klären. Wenn nichts dergleichen geht, kannst Du Dir die zuviel gezahlte Steuer vom Finanzamt wiederholen.

Gruß
Christian R.

Hallo,

der AG muß bei fehlender Lohnsteuerkarte immer die Steuerklasse 6 verwendet werden. Es liegt sicherlich nicht daran, das du gekündigt hast.
Das heißt nun für Dich:

  • schnellstens die Einkommenserklärung für 2011 beim Finanzamt einreichen. Normalerweise ist der Abgabetermin für AN immer der 31.5. Vom FinAmt wird dir dann ggf. zuviel bezahlte Steuer erstattet.
  • In 2013 baldmöglichst Einkommensteuererklärung beim FinAmt abgeben

Du hast selbst gekündigt, daher hat dir niemand unrecht getan.
M.E. war es kein kluger Zug von dir selbst zu kündigen.

Gruß Svalroph

Hallo Olli,
da ist Dir ja ganz schöner Mist passiert.
Wenn Du Deine Steuerkarte abgegen hast, müsste es die aus dem Jahre 2010 gewesen sein. Wenn Du seit März nicht mehr dort beschäftigt bist, hätte man dir die Steuerkarte zurück geben müssen. Wenn sie keine von Dir gehabt haben, ist es richtig nach Steuerklasse 6 abzurechnen. Die zuviel gezahlte Steuer gibt es beim Steuerjahresausgleich wieder. Es hätte Dir eigentlich schon im Dezember auffallen müssen, das es nur so wenig netto gibt. Jetzt im nachhinein kannst Du nichts mehr machen und musst auf deine Steuererklärung warten. Für November und Dezember hast Du bestimmt schon die Einkommensteuererklärung abgegeben ?!!
Echt mies gelaufen.
HG Circan

Das ist natürlich alles sehr unschön, aber wenn du selbst gekündigt hast, kann man dagegen nix machen. Wegen der falschen steuerklasse musst du eine Steuererklärung machen und
bekommst das Geld vom Finanzamt zurück, falls der ehemalige Arbeitgeber es nicht tut

Hoffe,das hilft dir weiter

Hallo Olli,

ich verstehe diese lange Anfrage so, dass Du Dich auf die letzte Frage beschränken möchtest, nämlich ob Lohnsteuerklasse 6 korrekt ist. (Zu allem anderen enthalte ich mich jeglichen Kommentars).
Lohnsteuerklasse 6 hat man nur, wenn man noch eine weitere, nämlich „die Hauptsteuerkarte“ am laufen hat. Steuerklasse 6 ist die ungünstigste, weil sie für den Zweitjob angelegt ist. Sollte Deine ursprüngliche Lohnsteuerkarte im Laufe des Jahres nicht wieder auftauchen, kannst Du spätestens Anfang nächsten Jahres bei der Steuererklärung geltend machen, dass da keine anderen Jobs im Spiel waren und die zu viel gezahlte Steuer zurückbeantragen. Daran, dass Du gekündigt hast, kann es definitiv nicht liegen, das ist Dein gutes Recht - ohne finanzielle Einbußen befürchten zu müssen!

Viel Erfolg, schöne Grüße
phantomin

Hallo Olli Paust,
gegen Deine eigene Kündigung kannst Du jetzt nichts mehr unternehmen.
Die zuviel gezahlten Steuern (6 statt 1) musst Du meiner Meinung nach direkt beim Finanzamt zurückverlangen - spätestens beim Lohnsteuerjahresausgleich.
Gruß
U. Daniel

Hallo Olli,
Du legst richtig los mit Deinem Anliegen.
Wie ich verstanden habe, gibt es mehrere davon. Die sind miteinander verstrickt und so einfach nicht auseinander zu halten. Meines Erachtens gehen sie teilweise in verschiedene „Richtungen“. Mein Vorschlag: wegen der "Kündigung-Diebstahlvorwurf etc. wäre ein Besuch beim Rechtsanwalt für Arbeitsrecht hilfreicher, als Vorschläge von „Laien“, denn er müsste die Komplexität des Falls besser überblicken können. Dort kostet die erste Beratungsstunde nicht die Welt (bitte den Preis DAVOR! erfragen/festlegen) und wäre bei Diebstahlvorwürfen angeraten. Einen Ruf aufzubauen dauert lang, ihn zu verlieren (egal ob mit Recht, oder nicht) nur Augenblicke. Und ein schlechter Ruf hängt am „Bein“ länger als man glauben mag.
So nebenbei: ich persönlich verstehe nicht, warum Du gekündigt hast, obwohl Du unschuldig warst. Drohungen und Erpressungen kann man auch anders bekämpfen… Bzgl. der Steuerklasse würde ich einen Steuerberater bzw. beim freundlichen Finanzbeamten in dem für Dich zuständigen Finanzamt fragen. Entgegen der (möglichen) allgemeinen Meinung sind die Leute dort sehr nett und mehr als nur hilfsbereit. Ein Lächeln auf den Lippen und freundliche Fragen versetzen Berge!
Gruss und viel Erfol!

Wagner

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Hallo Olli,
viele Fragen. Aber ich habe Dich so verstanden, dass es Dir letztendlich um die fehlenden Beträge für die falsche Lohnsteuerklasse geht. Natürlich darf Dein Arbeitgeber Dich nur dann mit Lohnsteuerklasse VI abrechnen, wenn Du keine Lohnsteuerkarte abgegeben hast. Sollte Dir dies erst nach der Kündigung aufgefallen sein, kannst Du die Differenz mit der Steuererklärung 2012 erst zurückholen.Schau mal in Deine gesamten Abrechnungen nach, ob dort grundsätzlich die Steuerklasse I eingetragen ist. Dann kannst Du McDonalds auffordern (schriftlich) Dir die Differenz nach zu zahlen.
Ich hoffe Dir geholfen zu haben, wünsche Dir viel Glück ind grüße Dich aus Berlin

Hallo,
da gibt es nicht viel zu sagen außer, sofort einen Rechtsanwalt (Arbeitsrechtler) einschalten.
Vielleicht ein Hinweis:
Zuviel gezahlte Steuer werden, vorausgesetzt man macht eine Steuererklärung,vom Finanzamt erstattet.
Gruß
J.D.

Hallo Olli, das ist eine üble Geschichte. Leider sind manche Arbeitgeber so, Leute werden wegen Bagatellbeträgen vor die Tür gesetzt, und nicht jede Klage dagegen hat Erfolg. Es ist natürlich ein absolutes Unding, dass der Verdacht gegen dich dann auch noch breitgetreten wird. So wird dein Ruf geschädigt, egal ob du selber kündigst oder dir gekündigt wurde.
Ja, letztlich wurde dir Unrecht getan. Aber nachdem du gekündigt hast, kannst du da jetzt nichts mehr machen. Gegen die Rufschädigung könntest du dich wehren, jenachdem wie die entstanden ist. Aber dafür brauchst du einen Anwalt.

Das mit der Steuerklasse ist ein ärgerlicher Fehler. Verloren ist das Geld ja nicht, mit der nächsten Steuererklärung bekommst du es vom Finanzamt zurück. Hast du die Möglichkeit, bei der Zentrale in München selber mal nachzufragen, wie der Stand der Dinge ist? Oder hinschreiben. Vielleicht mal beim Finanzamt nachfragen, ob es weitere Optionen gibt. Sonst kann ich dir da eigentlich nichts raten. Viele Grüße, Reinhard

hallo
warum hast es nicht auf die anzeige ankommen lassen

denn dann wäre gerichtlich festgestelt worden ob du geklaut hast oder nicht.

rückerstattung der lohnsteuer gibt es seiten arbeitgeber nicht.

die zuviel gezahlten steuern bekommst du direkt und nur vom finanzamt wenn du deine steuererklärung machst
gruss
hasan