Hallo,
hat AN ein Recht/ einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?
Es wird im weltweiten Netz davon gesprochen, dass es keine gesetzliche Norm gibt, die den Anspruch belegt, dass der AN aber bei besonderem Interesse Anspruch habe. Diese seien:
* neuer Vorgesetzter
* Bewerbung bei anderem Unternehmen
* Wehr- oder Zivildienst
* Beantragung der Elternzeit
* bevorstehender Betriebsübergang
* Insolvenzverfahren gegen Betrieb wird eröffnet
* Wechsel in andere Position innerhalb des Betriebes
* Arbeitsverhältnis pausiert für +1 Jahr
Wenn es diesen Anspruch gäbe, welche Konsequenzen folgten dann daraus, sollte ein AG kein solches Zeugnis ausstellen, ja nicht einmal auf eine entsprechende Anfrage reagieren?
Danke Euch, A.