Recht auf Zwischenzeugnis

Hallo,

hat AN ein Recht/ einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?
Es wird im weltweiten Netz davon gesprochen, dass es keine gesetzliche Norm gibt, die den Anspruch belegt, dass der AN aber bei besonderem Interesse Anspruch habe. Diese seien:
* neuer Vorgesetzter
* Bewerbung bei anderem Unternehmen
* Wehr- oder Zivildienst
* Beantragung der Elternzeit
* bevorstehender Betriebsübergang
* Insolvenzverfahren gegen Betrieb wird eröffnet
* Wechsel in andere Position innerhalb des Betriebes
* Arbeitsverhältnis pausiert für +1 Jahr

Wenn es diesen Anspruch gäbe, welche Konsequenzen folgten dann daraus, sollte ein AG kein solches Zeugnis ausstellen, ja nicht einmal auf eine entsprechende Anfrage reagieren?

Danke Euch, A.

Hi!

Wenn es diesen Anspruch gäbe, welche Konsequenzen folgten dann
daraus, sollte ein AG kein solches Zeugnis ausstellen, ja
nicht einmal auf eine entsprechende Anfrage reagieren?

Das kommt darauf an, was das zuständige Arbeitsgericht als Konsequenz angebracht findet, pauschal gibt es da nichts.

Achso, der AN hat noch gar nicht geklagt…
Der sinnvolle Weg dahin:
*Persönlich vorsprechen und Druck machen
*Beriebsrat einschalten
*Schriftlich mit Frist anmahnen
*Klagen
(Die ersten drei Punkte kann man sich sparen, sollte man aber nicht)

Gruß
Guido