Recht bei Treenund oder Scheidung vom Ehemann

Wenn man 55 Jahre alt istund in einem Haushalt seine ganze Ehe über mitgearbeitet und die Kinder erzogen hat, kann man dann ein Anrecht auf den Unterhalt von seiten des geschiedenen oder getrennten Ehemanns geltend machen?

sorry Familienrecht ist nicht mein Profil

Wenn man 55 Jahre alt istund in einem Haushalt seine ganze Ehe
über mitgearbeitet und die Kinder erzogen hat, kann man dann
ein Anrecht auf den Unterhalt von seiten des geschiedenen
oder getrennten Ehemanns geltend machen?

Hallo,
bin leider kein Spezialist in Scheidungssachen und daher wäre hier ein entsprechender Anwalt der geeignete Ansprechpartner.

MfG

Andi31

Wenn man 55 Jahre alt istund in einem Haushalt seine ganze Ehe
über mitgearbeitet und die Kinder erzogen hat, kann man dann
ein Anrecht auf den Unterhalt von seiten des geschiedenen
oder getrennten Ehemanns geltend machen?

Hallo!

So weit ich weis,wird in einer Ehe, egal wie Lange sie Dauert, der nicht Arbeitende Partner , gegenüber dem Arbeitenden Partner Gleichgestellt. Ich gehe davon aus, das in dem Vorliegendem Fall, der Partner nie Beschäftigt war und sich somit, mit Einverständniss des Eheparneres um Kinder, Haushalt ect. Gekümmert hat. Ist die Ehe Gescheidert, bleibt dem Nichtbschäftigten
meist nichts Anderes Übnrig als wieder Arbeiten zu gehen, was sich Natürlich im Alter etwas Schwierig gestaltet.Deshalb ist meiner Meihnung nach der Arbeitende Expartner Verpflichtet sich um die Lebenshaltung des Geschiedenen zu Kümmern , so das Dieser die Gleiche Lebensqualität wie der Beschäftigte hat. Deshalb Rate ich Dringen, Unterhalt Einzufordern!

Wenn man 55 Jahre alt istund in einem Haushalt seine ganze Ehe
über mitgearbeitet und die Kinder erzogen hat, kann man dann
ein Anrecht auf den Unterhalt von seiten des geschiedenen
oder getrennten Ehemanns geltend machen?

KANN man schon… Die Frage ist, ob man damit Erfolg hat. Grundsätzlich muss jeder selbst für sich sorgen. Ob man einen Anspruch auf Unterhalt vom Ex hat und wenn ja, in welcher Höhe, hängt vom Einzelfall ab. Den kann ich hier leider nicht beurteilen.

Wenn man 55 Jahre alt istund in einem Haushalt seine ganze Ehe
über mitgearbeitet und die Kinder erzogen hat, kann man dann
ein Anrecht auf den Unterhalt von seiten des geschiedenen
oder getrennten Ehemanns geltend machen?

Die Gesetze zum Unterhalt bei Scheidung, haben sich vor ein paar Jahren, zum Nachteil der getrennt lebenden Ehefrau geändert. Soviel ich weiss, wurde die Unterhaltspflicht auf weniger Jahre wie vorher beschränkt. Aber da denke ich, solltest du einen Anwalt für Scheidungsrecht befragen bzw. mal die entsprechende Gesetzgebung zum Scheidungs- od. Unterhaltsrecht studieren.

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über mitgearbeitet und die Kinder erzogen hat, kann man dann
ein Anrecht auf den Unterhalt von seiten des geschiedenen
oder getrennten Ehemanns geltend machen?

Grundsätzlich ja… Aber das ist sehr komplex. Da spielen eine Menge Faktoren mit, die man nicht mit einer kurzen Mail mitteilen kann. Du solltest dafür einen Fachanwalt für Familienrecht aufsuchen oder (besser) dich mit deinem Mann gütlich einigen. Vertraglich könnt ihr ja alles selbst regeln…

Hallo!!
Grundsätzlich ist ein Anspruch gegeben. Dieser hängt jedoch von mehreren Voraussetzungen ab und ist möglicherweise zeitlich beschränkt. Mehr kann ich mangels weiterer erforderlicher Informationen nicht dazu sagen.

Gruß

Ralf

Wenn man 55 Jahre alt istund in einem Haushalt seine ganze Ehe
über mitgearbeitet und die Kinder erzogen hat, kann man dann
ein Anrecht auf den Unterhalt von seiten des geschiedenen
oder getrennten Ehemanns geltend machen?