Hallo zusammen,anbei folgende Situation mit anschließender Frage: Person X hat sich vor über einem Jahr eine Sonnenstudio V.I.P.-Abo-Karte geholt. Das ist letztendlich eine Plastikkarte auf der einige persönliche Daten+Foto gespeichert sind und die mit einem gewissen Geldbetrag aufgeladen werden kann durch Barzahlung an der Kasse/Theke (ein Vertrag oder etwas schriftliches ist nicht vorhanden). Ab einem bestimmten Betrag bekommt X ein paar Euro geschenkt.Da Person X umgezogen ist und nicht mehr unmittelbar in der Nähe des Sonnenstudios wohnt (wohnt nun in einer anderen Stadt),möchte X die Karte zurückgeben und sich das restliche Guthaben auszahlen lassen 40€+5€Pfand.Nun wurde X von einer Mitarbeiterin des Solariums gesagt, dass diese, von ihrem Chef so vorgegeben, kein Guthaben auszahlen darf, da sich ja auch geschenktes Geld auf der Karte befindet. Lediglich der Pfandbetrag von 5€ wird ausgezahlt. Person X solle doch sonst den Betrag von einer Freundin/Freund oder jemand anderen abbräunen lassen. X hat vorgeschlagen das geschenkte Geld vom Betrag abzuziehen, dann wäre doch alles in Ordnung und keiner der beiden Parteien hätte ein schlechtes Geschäft gemacht.Aber no way. Person X möchte sich damit nicht zufrieden geben, da es ihr Geld ist,nur auf eine Karte geladen. Ein Bankkonto ist doch auch nichts anderes.Kann jemand Person X sagen, was diese hier für Rechte hat?Vielen Dank für eure Hilfe. Viele Grüße
Irgend einer Vertrag wurde doch geschlossen, entweder ein schrfitlicher oder durch die Nutzung/Beantragung der VIP-Karte die hier geltenden AGB’s. Diese sollten einmal studiert werden…