Recht bei Wiedereintritt nach Elternzeit

Folgende Situation:

Person A ist seit zwei Jahren Abteilungsleiterin der Abteilung XY. Es ist eine Umbenennung und Aufgabenerweiterung der Abteilung XY geplant, an der A mit einer Projektgruppe seit einem Jahr arbeitet. Person A wird sieben Monate vor dieser Aufgabenerweiterung schwanger. Sofort nach Mitteilung der Schwangerschaft erklärt der Vorgesetzte von A ihr, dass sie den angedachten Posten mit Kind auf keinen Fall ausfüllen könne. Im Vertrag von A steht, dass Sie Abteilungsleitering der Abteilung XY ist (und nicht nur Abteilungsleiterin). A wird ab sofort von allen Gesprächen die die Umstrukturierung ihrer Abteilung betreffen ausgeschlossen. Sie arbeitet ihren angedachten Nachfolger ein und geht nach der Geburt für ein Jahr in Elternzeit. Es ist vorgesehen A unter ihrem Nachfolger arbeiten zu lassen. Laut anwaltlicher Auskunft kann A erst gegen die Degradierung vorgehen, wenn sie nach Ende der Elternzeit nicht wieder ihren alten Posten erhält. Den alten Posten gibt es aber nach einem Jahr nicht mehr. Die Abteilung XY heißt zwar wie vorgesehen anders, die Aufgaben sind aber die gleichen geblieben und es ist noch ein Mitarbeiter hinzugekommen.

Ein halbes Jahr vor Ende der Elternzeit bekommt A von Ihrem Vorgesetzten eine attraktive Stelle mit vielen Entwicklungsmöglichkeiten angeboten. Laut mündlicher Auskunft sind die Vertragsparameter (Arbeitszeit, Gehalt) die gleichen. A stimmt dem Wechsel zu, da ihr auf ihrer alten Stelle (die sie sowieso nicht mehr bekommen würde, sonder unter den neuen Abteilungsleiter arbeiten müsste) null Entwicklungsperspektiven eingeräumt werden. Es wird mit A vereinbart ihr binnen vier Wochen den neuen Vertrag zu senden. Nach mehrmaligem Nachfragen passiert nichts… Eine Woche vor Ende der Elternzeit bestellt der Vorgesetzte A in das Unternehmen und teilt ihr mit, dass die besprochenen Parameter hinfällig seien. Sie solle sich an einer Übergangsstelle ein halbes Jahr einarbeiten und könne dann zu ihrer neuen Position wechseln. Allerdings solle sie dann wöchentlich fünf Stunden mehr für weniger Gehalt arbeiten. A lehnt dies ab, sieht aber eine Woche vor Ende der Elternzeit keine andere Chance als bei der neuen Stelle anzufangen.

A hat nach fünf Monaten keinen neuen Vertrag erhalten und arbeitet immer noch mit dem Vertrag der sie als Abteilungsleiterin der Abteilung XY ausweist. Die Perspektiven auf die neue Stelle zu wechseln sind schlecht. Wenn überhaupt nur mit erheblichen Verschlechterungen. Meine Frage: Kann A auch noch jetzt auf ihr Recht pochen ihre alte Stelle wieder zu erhalten?

LG,

Jil

Hallo

Von hier aus kann man nichts sagen. Das ganze erscheint zu komplex. Ein Fachanwalt vor Ort dürfte unter Berücksichtigung aller vertraglichen Details erheblich mehr sagen können. Beratungsgespräch kostet nicht viel, Höchstsatz 180,- €, landet aber meiner Erfahrung nach meist eher so bei 50,-€…

Gruß,
LeoLo